Allg. EU-Verordnung zu g.g.A. g.U. g.t.V. etc. Logos

F

Farmer Roy

Guest
Hallo,
weiß von Ihnen jemand, inwiefern sich geschützte geografische Angabe und geschützte Ursprungsbezeichnung unterscheiden bzw. sie übereinstimmen?
UND
Ist das noch das Gebiet eines Patentanwaltes?

MfG
Roy, Farmer
 
V

Vermuter

Guest
Laut Merkblatt des DPMA müssen Waren mit g.U. in dem Gebiet erzeugt _und_ verarbeitet _und_ hergestellt werden, während Waren mit g.g.A. in diesem Gebiet nur erzeugt _oder_ verarbeitet _oder_ hergestellt werden müssen.

Es handelt sich also offenbar um verschiedene Kombinationen derselben Eigenschaften.

Und ja, ich bin der Meinung das das in die Zuständigkeit von Patentanwälten fällt.
 
M

MynonA

Guest
Neben der Ausschließlichkeit des Herstellungsortes kommt bei der gU EU-rechtlich als eine Art Qualitätsmaß noch das anerkannte & festgelegte Verfahren hinzu, weshalb diese deutlich enger ist als die ggA.
http://europa.eu.int/comm/agriculture/qual/de/aoig_de.htm

Die Frage, ob das ein Job für einen PA ist, läßt sich nur im einzelfall beantworten: Solange nur markenrechtliche Belange berührt sind, lautet die Antwort JA, wenn aber auch wettbewerbsrechtliche Aspekte mit reinspielen, sollte das Feld besser einem RA überlassen werden...

Gruß,

M.
 
M

MynonA

Guest
Neben der Ausschließlichkeit des Herstellungsortes kommt bei der gU EU-rechtlich als eine Art Qualitätsmaß noch das anerkannte & festgelegte Verfahren hinzu, weshalb diese deutlich enger ist als die ggA. (http://europa.eu.int/comm/agriculture/qual/de/aoig_de.htm)

Die Frage, ob das ein Job für einen PA ist, läßt sich nur im Einzelfall beantworten: Solange nur markenrechtliche Belange berührt sind, lautet die Antwort "JA", wenn aber auch wettbewerbsrechtliche Aspekte mit reinspielen, sollte das Feld besser einem RA überlassen werden...

Gruß,

M.
 
M

MynonA

Guest
Sorry für das Doppelposting, da ist die Forensoftware schuld (... wer auch sonst ;o)!!!

Ich hatte zuerst auf "Antwort schreiben" geklickt, bevor die Seite aber verschwunden war noch einen Fehler entdeckt und fix "Vorschau" gewählt, den Fehler verbessert und dann erneut "Antwort schreiben" gedrückt. Et voilà...

Naja, wieder ein Eintrag auf meiner "DO&DON'T"-Liste mehr!

M.
 
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