Erst arbeiten, dann Ausbildung...?!

MedTechMan

BRONZE - Mitglied
Habe in einer aktuellen Stellenanzeige folgenden Satz gefunden:

"...Nach erfolgreicher Mitarbeit bieten wir Ihnen eine fundierte Ausbildung zum Europäischen Patentanwalt und/oder Deutschen Patentanwalt an, nach deren Abschluss auch in finanzieller Hinsicht hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten bestehen."

Wie ist denn nach eurer Meinung eine "erfolgreiche Mitarbeit" definiert (Probezeit oder am Ende "Rudern auf den Galeeren" sprich: Übersetzen, was das Zeug hält)?
Welchen zeitlichen Rahmen darf man sich hier vorstellen?

Gruß,
MedTechMan
 
I

Interpret

Guest
Das könnte es durchaus heißen.

Es gibt Kanzleien, die stellen sich vorerst 1-2 Jahre vor, dass man quasi als Patentsachbearbeiter arbeitet, in erster Linie übersetzt oder massenweise Anmeldungen schreibt, wobei von Ausbildung keine Spur vorhanden ist. Anschließend kann man dann noch 3 Jahre als Kandidat "buckeln". Zahlt sich aus für Kanzleien.

Vorsicht ist auch geboten, wenn zuerst empfohlen wird, vorerst nur die EP-Ausbildung zu machen und erst nach Bestehen der EP-Prüfung mit der Deutschen Ausbildung beginnt. Darunter versteht man nichts anderes als dass man mindestens 3 Jahre Sachbearbeiter ist. Wenn man die Prüfung nicht gleich schafft verlängt sich das Warten auf die eigentliche Ausbildung Jahr für Jahr.

Ich wäre bei derartigen Inseraten, wie Du es geschildert hast, vorsichtig und würde mich aus persönlicher Erfahrung auf leere Zusagen, die nicht schriftlich fixiert werden, nicht verlassen.
 

MedTechMan

BRONZE - Mitglied
Vielen Dank für die Antwort... sehr interessant. Es macht mich nur allzu neugierig, mit welchem (Vor)Wissen der Neueinsteiger ohne Ausbildung Anmeldungen verfassen soll?

Entweder a) sind hier keine Vorkenntnisse von Nöten, dann stellt sich mir doch ein Großteil der Kandidatenausbildung in Frage oder b) learning by doing und die ersten Anmeldung sind dementsprechend "versaut"?!

MedTechMan
 
P

Plempi

Guest
"...Nach erfolgreicher Mitarbeit bieten wir Ihnen eine fundierte Ausbildung zum Europäischen Patentanwalt und/oder Deutschen Patentanwalt an, nach deren Abschluss auch in finanzieller Hinsicht hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten bestehen."

Ich würde dort anrufen und konkret nachfagen.
1. Wann ist "nach"?
Welche Zeitspanne ist damit umfasst?

2. Was ist "erfolgreich"?
Muss ich ein bestimmtes Ergebnis erreichen?

3. Was ist "Mitarbeit"?
Wie ist meine Stelle genau beschrieben?

4. Was ist "fundiert"?
Wer bildet aus und wie intensiv?

5. Was ist "auch in finanzieller?"
Wie sieht das Finanzielle im Vergleich zu davor in etwa aus? Was ist mit "auch" noch gemeint?

6. Was ist "hervorragend"?
Durch was rage ich dann aus der Gruppe der anderen heraus?

7. Was ist "Entwicklungsmöglichkeiten"?
Welche Aus- und/oder Weiterbildung kann ich danach machen? Vielleicht Anwalt mit US- und/oder JP-Spezialisierung?

Nach zufriedenstellender Beantwortung meiner Fragen und für mich passenden Konditionen würde ich einen Arbeitsvertrag aufsetzen lassen, der meine Ausbildung beinhaltet und etwaige Nichteinhaltungen regelt.

Bevor ich damals in einer Kanzlei angefangen habe, hatte ich einen Kanzleivermittlungsprofi beaftragt, derartige Fragen abzuklären und mir erst bei passenden Rahmenbedingugen ein Kanzleiangebot auf den Tisch zu legen. Diese Vorgehensweise kann ich nur empfehlen.
 
T

Tobi

Guest
Hi Plempi!

Empfiehlst Du mit "Kanzleivermittlungsprofi" eine bestimmte Person / Agentur?

Könntest Du da jemanden empfehlen oder sind derartige "Werbungen" im Forum nicht gerne gesehen?

Viele Grüße,
Tobi
 
X

XYZ

Guest
Ich würde mich ja sehr wundern, wenn das Posting von Plempi wirklich ernst gemeint ist....
 
P

Plempi

Guest
Zum Teil schon ernst gemeint. Prinzipiell sollte man bei jeder Stellenausschreibung telefonisch konkretere Informationen einholen (können). Ansonsten bewerbe ich mich nicht, um erst bei einem eventuellen Vorstellungsgespräch zu erfahren, dass mir das Angebot nicht zusagt. Zeitverschwendung für alle Beteiligten. Also nicht andere fragen, wie welche Formulierung gemeint sein könnte, sondern direkt den Anbieter darauf ansprechen. Es sei denn man wurde von der Arbeitsagentur vermittelt und hat eigentlich kein Interesse an dem Job.

In Bezug auf Kanzleivermittlung ist das weniger ernst gemeint. Allerdings wird das wohl eher eine Frage der Bereitschaft sein, Geld für die Stellensuche zu investieren. Es ist bekannt, dass sog. "Head-Hunter" für Unternehmen z.B. Leute mit speziellem Anforderungsprofil suchen. Demnach sollte es auch ebenso möglich sein, sich einen Arbeitgeber mit bestimmten Kriterien suchen und einen Vorstellungstermin vermitteln zu lassen. Spart einem viel an aktiv investierter Zeit und Warterei. Ich kann mir vorstellen, dass insbesondere bereits arbeitstätige bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz davon profitieren. Ich kenne aber keinen Dienstleister, der das anbietet.
 
E

Ehemaliger Bewerber

Guest
MedTechMan schrieb:
"...Nach erfolgreicher Mitarbeit bieten wir Ihnen eine fundierte Ausbildung zum Europäischen Patentanwalt und/oder Deutschen Patentanwalt an, nach deren Abschluss auch in finanzieller Hinsicht hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten bestehen."
Das ist doch die Standardformulierung bei Angeboten für eine volle Ausbildung in einer Industriepatentabteilung. Da viele Unternehmen (z. B ein seehr großes in Stuttgart) eine offizielle Meldung zur Ausbildung aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen, kann man das o. a. Angebot sicher schon als recht interessantes Entgegenkommen ansehen, auf welches man das Unternehmen dann aber auch vor Vertragsabschluss festnageln sollte, wenn man interessiert ist.

Ich denke nicht, dass sich eine Personalabteilung da schon telefonisch vorab auf Anfrage ohne Kenntnis des Bewerbers konkret auf Zusagen zu Zeitangaben einlassen wird. Vermutlich kennen die sich da auch nicht so genau im Patentwesen aus. Üblich sind zwei bis vier Jahre Tätigkeit in der Patentabteilung bis zum offiziellen Beginn der Ausbildung.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Lieber ehemaliger bewerber,

die Annonce stammt von einer Kanzlei. Und da finde ich eine Meldung erst nach geraumer Zeit der Mitarbeit doch eher bedenklich. Ich selbst werde in einer Kanzlei ausgebildet und wurde sofort gemeldet.
 
R

Robby

Guest
In der Kanzlei wird das meines Wissens so gehandhabt, dass man entweder von Beginn an gemeldet wird (und auch ganz gut ausgebildet wird) oder erstmal auf der Wartestrecke ist (und da auch meist bleibt), eben als Sachbearbeiter.
 
O

Orakel

Guest
in dem vorliegenden Fall würde ich davon ausgehen, dass diese Kanzlei in erster Linie einen "Sachbearbeiter" sucht. Sollte sich herausstellen, dass dieser übermäßig qualifiziert ist, so wird ihm die Kanzlei wahrscheinlich die Ausbildung zum PA vorschlagen. Wenn Du aber primär einen Ausbildungsplatz suchst, würde ich mich wahrscheinlich nicht darauf einlassen, da man nie weiß, wann dieser Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns sein wird.
 
G

Guest2000

Guest
Das beschriebene Modell kann jedoch auch durchaus Vorteile haben.

  • Die Bezahlung entspricht dann nämlich nicht der eines Kandidaten sondern der eines Ingenieurs, dieses Gehalt lässt sich dann sicherlich in die Ausbildung retten, so dass man recht gut über die Runden kommt, insbesondere wenn schon Nachwuchs da ist.
  • Da man sowieso die dt. und die europäische Ausbildung benötigt hält sich der Zeitverlust sowieso in Grenzen, da man den EQE nur einmal im Jahr schreiben kann und auch noch auf das Ergebnis 6 Monate warten muss. Da die Chancen den EQE beim ersten Mal zu bestehen sehr gering sind, liegt man dann schon recht schnell bei 4,5 Jahren, wenn man den Startpunkt ideal erwischt hat. Da kommt es auf eine Anmeldung zur dt. Ausbildung im ersten Jahr kaum an.
  • Wird einem nach einem Jahr die Ausbildung angeboten, kann man davon ausgehen, dass die Kanzlei an einer Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung interessiert ist.
  • Das Model zeigt ferner, dass die Kanzlei dann jemand ausbildet, wenn Bedarf an einem weiteren Anwalt besteht und nicht nur jemand zum Akten wegputzen gesucht wird.
Allerdings hat man natürlich das Risiko, dass man kein Angebot zur Ausbildung bekommt, dann kann man aber immernoch wechseln.

guest2000
 
G

gast2000

Guest
He, wer klaut da mein Pseudonym??? (Markenverletzung durch Verwendung der Übersetzung in eine geläufige Fremdsprache?!?)

ES KANN NUR EINEN GAST2000 GEBEN!
 
H

hôte2000

Guest
Gast2000 schrieb:
He, wer klaut da mein Pseudonym??? (Markenverletzung durch Verwendung der Übersetzung in eine geläufige Fremdsprache?!?)

ES KANN NUR EINEN GAST2000 GEBEN!
Nu hab Dich doch nicht so....

SCNR
 
G

Goldi

Guest
Ich kenne jemanden, der hat 3 Jahre übersetzt und bescheidet, 50 h die Woche und wurde dann zur Ausbildung gemeldet, natürlich auf eigene Kosten, und für's Amtsjahr wollte man ihm dann keine Kollegenarbeit geben (er hat dann vorerst verzichtet und schuftet immer noch als Galeerensklave). Die Stellenanzeige klang übrigens ganz ähnlich: "Wir bilden Sie zunächst zum Patentsachbearbeiter aus und dann zum europäischen und deutschen Patentanwalt"

Merke: In Kanzleien gibt es keinen Tarifvertrag und keinen Betriebsrat, jeder ist im Turbo-Kapitalismus seines Glückes Schmied.
Nach einem Fehlgriff kann man wechseln, muss aber nicht.
Im Endergebnis hat dann jeder die Kanzlei die er verdient.
 
Z

Zustimmer

Guest
@ Goldi:
so seh ich das auch. Jeder ist seines Glückes Schmied. Wer sich so behandeln lasst hat auch nichts Besseres verdient.
 
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