Liebe Mitkandidaten,
mittlerweile steht das Ergebnis unserer Umfrage (s.u.) fest. Dieses wird an den Vorstand der Patentanwaltskammer weitergeleitet und kann in unserer Rubrik "Texte/Sonstige" eingesehen werden.
D. Gröbel
(Redakteur)
[ Liebe Mitkandidaten,
am 11. Juli 2005 findet die 84. Versammlung der Patentanwaltskammer statt. In dieser Versammlung wird der Antrag gestellt, den Vorstand zu ermächtigen, abschließende Schritte in die Wege zu leiten, um der Patentanwaltschaft den Beitritt zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung zu ermöglichen. Diese Ermächtigung umfaßt auch Aktivitäten des Vorstands, die Patentanwälte aus den anderen Bundesländern durch Staatsverträge in die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung einzubinden.
Dies klingt zunächst positiv, bedeutet jedoch unter anderem, das es zu einer Pflichtmitgliedschaft der Patentanwälte im Versorgungswerk kommt, die mit nicht unerheblichen Beiträgen verbunden ist, während der Nutzen umstritten ist. Von dieser Pflichtmitgliedschaft sind jedoch nicht die bereits zugelassenen Patentanwälte betroffen, die in der Versammlung über den Antrag abstimmen. Diese können sich vielmehr im Laufe eines Jahres entscheiden, ob sie Mitglied werden möchten oder nicht. Betroffen von der Pflichtmitgliedschaft sind vielmehr diejenigen, die erst später ihre Zulassung erhalten, also die Kandidaten von heute und morgen.
Da die Kandidaten in der Versammlung kein Stimmrecht haben, ist Herr Patentanwalt Müller (München) mit der Bitte an den Kandidatentreff herangetreten, eine Meinungsumfrage unter den Kandidaten durchzuführen. Herr Patentanwalt Müller möchte das Ergebnis dieser Meinungsumfrage auf der Versammlung vorbringen, um auch den letztlich Betroffenen Gehör zu verschaffen.
Der Kandidatentreff entspricht dieser Bitte sehr gern und hofft auf eine rege Beteiligung! Selbst wenn der eine oder andere noch nicht zu einer abschließenden Meinung gekommen ist, so sollte er zumindest mit "unentschlossen" abstimmen, damit die Kammer sieht, daß die Frage auch die Kandidaten bewegt.
Zur Meinungsumfrage:
Die Umfrage ist abgeschlossen - Ergebnisse gibt´s in Kürze!
D. Gröbel
(Redakteur) ]
mittlerweile steht das Ergebnis unserer Umfrage (s.u.) fest. Dieses wird an den Vorstand der Patentanwaltskammer weitergeleitet und kann in unserer Rubrik "Texte/Sonstige" eingesehen werden.
D. Gröbel
(Redakteur)
[ Liebe Mitkandidaten,
am 11. Juli 2005 findet die 84. Versammlung der Patentanwaltskammer statt. In dieser Versammlung wird der Antrag gestellt, den Vorstand zu ermächtigen, abschließende Schritte in die Wege zu leiten, um der Patentanwaltschaft den Beitritt zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung zu ermöglichen. Diese Ermächtigung umfaßt auch Aktivitäten des Vorstands, die Patentanwälte aus den anderen Bundesländern durch Staatsverträge in die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung einzubinden.
Dies klingt zunächst positiv, bedeutet jedoch unter anderem, das es zu einer Pflichtmitgliedschaft der Patentanwälte im Versorgungswerk kommt, die mit nicht unerheblichen Beiträgen verbunden ist, während der Nutzen umstritten ist. Von dieser Pflichtmitgliedschaft sind jedoch nicht die bereits zugelassenen Patentanwälte betroffen, die in der Versammlung über den Antrag abstimmen. Diese können sich vielmehr im Laufe eines Jahres entscheiden, ob sie Mitglied werden möchten oder nicht. Betroffen von der Pflichtmitgliedschaft sind vielmehr diejenigen, die erst später ihre Zulassung erhalten, also die Kandidaten von heute und morgen.
Da die Kandidaten in der Versammlung kein Stimmrecht haben, ist Herr Patentanwalt Müller (München) mit der Bitte an den Kandidatentreff herangetreten, eine Meinungsumfrage unter den Kandidaten durchzuführen. Herr Patentanwalt Müller möchte das Ergebnis dieser Meinungsumfrage auf der Versammlung vorbringen, um auch den letztlich Betroffenen Gehör zu verschaffen.
Der Kandidatentreff entspricht dieser Bitte sehr gern und hofft auf eine rege Beteiligung! Selbst wenn der eine oder andere noch nicht zu einer abschließenden Meinung gekommen ist, so sollte er zumindest mit "unentschlossen" abstimmen, damit die Kammer sieht, daß die Frage auch die Kandidaten bewegt.
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Die Umfrage ist abgeschlossen - Ergebnisse gibt´s in Kürze!
D. Gröbel
(Redakteur) ]