PCT Erfinderangabe in PCT Anmeldung mit Blick auf USA

Fip

*** KT-HERO ***
Wenn ich im Jahr 2013 eine PCT Anmeldung einreiche, ohne die Erfinder anzugeben und ohne eine von den Erfindern unterzeichnete Erklärung irgendeiner Art mit der Anmeldung einzureichen, bekomme ich gegebenenfalls

(a) irgendwelche Probleme bzgl. der Zuerkennung des Anmeldetags in Bezug auf die USA oder
(b) irgendwelche Probleme bei der späteren Einleitung der nationalen Phase USA

vor dem Hintergrund der im September 2012 in Kraft getretenen Änderungen im nationelen US Patentrecht (America Invents Act)?
 

Patentrezept

BRONZE - Mitglied
Hallo Fip,

So wie ich Sec. 4 des AIA verstehe ist eine Erfinderbenennung in den USA erforderlich, so dass die Erfinderbenennung gem. Art. 22 I PCT innerhalb der 30 Monate ab PD erfolgen muss; ansonsten gilt die IntAnm gem. Art. 24 I iii) PCT für die USA (und alle anderen Länder, die eine Erfinderbennenung verlangen) als zurückgenommen. Dementsprechend ist auch lt. Annex B des aktuellen Applicant's Guide eine Erfinderbenennung erforderlich. Die WIPO fordert zur Nachreichung der Erfinderbennung unter Fristsetzung auf, wenn die Frist des Art. 22 PCT abgelaufen ist.

Viele Grüße
Patentrezept
 

patentchief

BRONZE - Mitglied
Der AIA 2012 wirkt sich laut WIPO (http://www.wipo.int/pct/en/faqs/aia.html) hinsichtlich Erfinderbenennung wie folgt aus:

1.
"What are the immediate consequences for PCT applicants?

For international applications filed on or after 16 September 2012, inventors no longer have to be indicated as applicants for the purposes of the U.S. designation. Instead, the assignee or other person to whom the inventor is under an obligation to assign the invention, or who otherwise shows sufficient proprietary interest in the matter, may be indicated as the applicant for the U.S. designation."

2.
"Does a U.S. national phase application still require a declaration of inventorship?

Yes, a declaration of inventorship is still necessary, though the standardized text of the PCT declaration (contained in Section 214 of the PCT Administrative Instructions) changed as from 16 September 2012. [...]"


Demnach ist es nicht länger erforderlich, den Erfinder als Anmelder anzugeben. Als Erfinder muss er aber weiterhing genannt werden.
 
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