EQE Forum

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Patentreferent

Guest
Hallo!

Ich bin Patentreferent in der Industrie und bereite mich auf die europäische Eignungsprüfung vor. Allerdings bin ich auf mich alleine gestellt, da ich der Einzige neben unserem externen PA bin, der sich mit Patenten beschäftigt. Die nötigen Basics bekomme ich durch das 2-jährige CEIPI-Seminar beigebracht. Den Rest muß ich mir selber erarbeitet.

Dabei bin ich auf das EQE-Forum vom EPA gestossen:

http://www.eqe-online.org/forum/

Weiß jemand, wie man dort Zugang bekommt? Eine Anmeldung ist nicht möglich und das zuständige Office beantwortet scheinbar keine Fragen :-(.

Vielen Dank!
 
P

Pat-ing

Guest
Hallo Patentreferent,

ich bin in einer ähnlichen Situation wie DU, Einzelkämpfer mit externem Patentanwalt. Bescheinigt Dir Euer ext. PA dass er Dich ausgebildet hat?

Gruß,
Pat-ing
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo

mir geht es so wie Euch. Aber eine Bestätigung ist nicht notwendig, wenn man als Firmenvertreter beim Amt eingetragen ist.

LG
Alexander
 
P

Patentreferent

Guest
Hi Pat-ing,

nein, das tut er nicht (habe ihn allerdings auch nicht gefragt). Es reicht ja für die EQE, wenn man sich 3 Jahre mit Patenten beschäftigt hat, das Unternehmen vertreten hat und der Geschäftsführer oder Prokurist unterschreibt das Formular (Art. 10(2)(a)ii)

Gruß
 
P

Pat-ing

Guest
Alex:jura und Patentreferent,

meldet Ihr selber Patente an? Schreibt Ihr selbst Bescheiderwiderungen?
Reicht evtl. eine Bescheinigung des Arbeitgebers, wenn man sie erst zur Prüfung vorlegt oder muß man sich als Vertreter einer Firma beim Amt eintragen lassen und kann erst drei Jahre später dann die Prüfung antreten?

Bei mir ist es nämlich so, dass ich schon mehr als drei Jahre im Patentbereich tätig bin, aber vor dem EPA noch nicht in Erscheinung getreten bin (also auch noch nicht als Firmenvertreter eingetragen). Möchte eigentlich 2009 die Prüfung versuchen.

Wie kann ich da konkret vorgehen? Habt Ihr einen Tipp?

Pat-ing
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Das sieht leider schlecht aus. Du must eine Vertreternummer beim EPA haben. Nachgewiesene Anmeldungen/Tätigkeiten vor dem EPA sind nicht nötig, aber Arbeiten zu Patenten.
Sollte der externe PA/EPA Vertreter Dich ausgebildet haben, dann kann er das bestätigen und eine Prüfung ist möglich. Vor Ort sein ist nicht notwendig.
Ja ich mache hier alles (Anmeldungen, Einsprüche, etc.)

Alex
 
P

Pat-ing

Guest
Mist, wie kommt man denn an diese Vertreternummer? Wo muss mich mein Arbeitgeber anmelden?
 
P

Pat-ing

Guest
O.k., also nochmal im Klartext:
ich muss mir von meinem Arbeitgeber eine allgemeine Vollmacht ausstellen (Form 1004 hab ich mittlerweile gefunden) lassen und diese ans EPA schicken. Dort bekomme ich eine Vertreternummer und erst mindestens drei Jahre nach dieser Handlung kann ich an der Prüfung teilnehmen?
Es nutzt mir nichts, wenn meine Arbeitgeber mir bescheinigt, dass ich schon seit einigen Jahren die Patentangelegenheiten für ihn bearbeite?

Ich glaub da hab ich was verpennt.
 
P

Patentreferent

Guest
Hmmm, bisher dachte ich die Bescheinigung für die Prüfung reicht aus. Wenn die Zeit erst ab Formblatteingang zählt, wäre das eine mittlere Katastrophe.

Weiß jemand genaueres?

Btw, zur ursprünglichen Frage, weiß jemand was zum Forum?

Gruß
 
G

GAST_DELETE

Guest
Pat-ing schrieb:
Ich glaub da hab ich was verpennt.
Ich glaub Du verpennst da wirklich was:
EPA-Homepage schrieb:
Die Bewerber müssen ein Praktikum unter Leitung eines zugelassenen Vertreters abgeleistet haben oder als Angestellter oder Assistent eines Angestellten in einem Unternehmen mit Sitz in einem Vertragsstaat mit Patentangelegenheiten befaßt gewesen sein.
 
P

Pat-ing

Guest
Gast schrieb:
Pat-ing schrieb:
Ich glaub da hab ich was verpennt.
Ich glaub Du verpennst da wirklich was:
EPA-Homepage schrieb:
Die Bewerber müssen ein Praktikum unter Leitung eines zugelassenen Vertreters abgeleistet haben oder als Angestellter oder Assistent eines Angestellten in einem Unternehmen mit Sitz in einem Vertragsstaat mit Patentangelegenheiten befaßt gewesen sein.
Hallo Gast,

das habe ich gelesen und das zweite trifft auf mich zu aber trotzdem ist mir immer noch nicht klar ob ich eine Vertreternummer beim EPA brauche und zwar schon mindestens drei Jahre (für Liste A), wie Alex:jura schreibt, oder ob die Bescheinigung Art. 10(2)(a)ii
ausreicht um diese Tätigkeit zu belegen.

Weiß das jemand ganz genau?

Pat-ing
 
G

GAST_DELETE

Guest
Pat-ing schrieb:
... ob ich eine Vertreternummer beim EPA brauche ...
Von was für einer Vertreternummer redest Du denn eigentlich immer? Du kannst in die Liste der Vertreter nur dann eingetragen werden, wenn Du die EPA-Prüfung bestanden hast. Guckst Du Art.134 EPC.
 
P

Pat-ing

Guest
Guckst Du hier:

Alex:jura schrieb:
Das sieht leider schlecht aus. Du must eine Vertreternummer beim EPA haben. Nachgewiesene Anmeldungen/Tätigkeiten vor dem EPA sind nicht nötig, aber Arbeiten zu Patenten.
Jetzt weiß ich nur nicht, ob Alex damit Recht hat oder nicht.

Pat-ing
 
P

Pat-ing

Guest
Gast schrieb:
Von was für einer Vertreternummer redest Du denn eigentlich immer? Du kannst in die Liste der Vertreter nur dann eingetragen werden, wenn Du die EPA-Prüfung bestanden hast. Guckst Du Art.134 EPC.
Ach so, mit einer allgemeinen Vollmacht, die ein Geschäftsführer, Prokurist usw. für einen seiner Angestellten ausfüllen kann, bekommt man soweit ich das jetzt sehe auch eine Vertreternummer.
Siehe Vordruck für die Allgemeine Vollmacht: 1004

Pat-ing
 
G

Goldi

Guest
"Vertreternummer" wie in diesem Thread gebraucht bezeichnet die Nummer einer allgemeinen Vollmacht, die kann auf einen Angestelltzen ausgestellt dsein, der nicht zugelassener Vertreter sein muss, Art. 133. Dieser Angestellte kann aber auch mit einer Einzelvollmacht pro Akte ausgestattet sein oder ohne Vollmacht die Anmeldung vorbereiten und der Patriarch unterschreibt selber. Also kann eine allgemeine Vollmacht keine Voraussetzung zur Zulassung sein.

"Vertreternummer" kann aber auch die Registriernummer eines zugelassenen Vertreters sein, die bekommst Du, wenn Du erstmalig nach bestandener EQE den EIntrag in die Liste der zugelassenen Vertreter beantragst. Also Vorsicht mit der Wortwahl.

EPA-Forum: Zugangsdaten kommen mit der erstmaligen Anmeldung zur EQE.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Pat-ing schrieb:
Guckst Du hier:

Alex:jura schrieb:
Das sieht leider schlecht aus. Du must eine Vertreternummer beim EPA haben. Nachgewiesene Anmeldungen/Tätigkeiten vor dem EPA sind nicht nötig, aber Arbeiten zu Patenten.
Jetzt weiß ich nur nicht, ob Alex damit Recht hat oder nicht.

Pat-ing
Das wirst Du nur herausbekommen, wenn Du Dir die Vorschriften in Disziplinarangelegenheiten von zugelassenen Vertretern (ABI. 78, 91ff), die ergänzende Verfahrensordnung (ABI. 80, 176ff) und die Richtlinien (ABI. 03, 523ff) mal durchliest.

Wenn Du dazu keine Lust hast, dann ruf doch mal beim EPA an oder schreib denen ne E-Mail. Du bist sicherlich nicht der erste mit dem Problem.
 
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