C
Candydat
Guest
Liebe Kollegen,
ich habe gerade mit dem Prüfungssekretariat des EPA gesprochen und erfahren, daß wohl die Amtszeit im Rahmen der deutschen Ausbildung vom EPA angerechnet wird, nicht aber die Zeit einer maximal zweimonatigen Station beim Landgericht, Kammer für Patentstreitigkeiten.
Begründet wurde das damit, daß die Anrechnung der Amtszeit sowieso exklusiv für deutsche Kandidaten gelte und man es nicht vertreten könne, für die deutschen Kandidaten noch mehr Privilegien zu beanspruchen.
Also, bevor Eure Zeitplanung hierdurch torpediert wird, legt die Patentstreitkammer an die Zeit nach den 3 Jahren Praktikumzeit für die EQE, oder pfeift ganz dolle und unschuldig beim Nachweis der 3 Jahre, oder legt die LG-Ausbildung in den Urlaub ;-(
ich habe gerade mit dem Prüfungssekretariat des EPA gesprochen und erfahren, daß wohl die Amtszeit im Rahmen der deutschen Ausbildung vom EPA angerechnet wird, nicht aber die Zeit einer maximal zweimonatigen Station beim Landgericht, Kammer für Patentstreitigkeiten.
Begründet wurde das damit, daß die Anrechnung der Amtszeit sowieso exklusiv für deutsche Kandidaten gelte und man es nicht vertreten könne, für die deutschen Kandidaten noch mehr Privilegien zu beanspruchen.
Also, bevor Eure Zeitplanung hierdurch torpediert wird, legt die Patentstreitkammer an die Zeit nach den 3 Jahren Praktikumzeit für die EQE, oder pfeift ganz dolle und unschuldig beim Nachweis der 3 Jahre, oder legt die LG-Ausbildung in den Urlaub ;-(