EQE EQE 2008 - Bewertung C-Teil Berlin

Fip

*** KT-HERO ***
Eigentlich ist das nichts wirklich Spektakuläres, denn man ist von der Prüfungskommission ja einiges gewohnt. Aber irgendwie finde ich das mal wieder eine von diesen typischen kleine Unmöglichkeiten, die die Prüfungskommission sich leistet. Da heißt es im Bewertungsbögen zur EQE 2008:

"Die Geräuschbelästigung im Prüfungssaal in Berlin am lezten Tag der Eignungsprüfung 2008 wurde von der Prüfungskommission bei der Entscheidung über die Prüfungsergebnisse der Bewerber, die die Prüfung in Berlin abgelegt haben, entsprechend berücksichtigt."

Also, zunächst mal würde mich schon interessieren, was genau "entsprechend" heißt. Das ist mal wieder so eine Maßnahme, von der aufgrund der (wohl bewußt) mangelhaften Erläuterung keiner prüfen könnte, ob die denn rechtmäßig war.

Weiß jemand von den vielen Bewerbern, die sich im Anschluss an die Prüfung wegen der Geräuschbelästigung offiziell beschwert haben, Näheres? Kurz vor Ablauf der 30-minütigen Beschwerdefrist waren es nach Auskunft eines EPA Mitarbeiters immerhin "deutlich über 20 Beschwerden".
 

eqe-berlin

SILBER - Mitglied
Fip schrieb:
"Die Geräuschbelästigung im Prüfungssaal in Berlin am lezten Tag der Eignungsprüfung 2008 wurde von der Prüfungskommission bei der Entscheidung über die Prüfungsergebnisse der Bewerber, die die Prüfung in Berlin abgelegt haben, entsprechend berücksichtigt."
Steht das auch bei Prüflingen der anderen Standorte? Für die, die nichts davon gehört haben: Die Lärmbelästigung durch irgendwelche Bühnenaufbauten für ein Konzert (?) am selben Abend in der Halle war schon ziemlich nervtötend. Ich kann mich zum Glück in Prüfungssituationen gut konzentrieren, aber da ich große Teile der Nacht vor dem A/B-Teil bei meiner Frau im Krankenhaus verbringen durfte, ließ eh schon die Fitness nach, so dass es mich doch gestört hat.


Also, zunächst mal würde mich schon interessieren, was genau "entsprechend" heißt. Das ist mal wieder so eine Maßnahme, von der aufgrund der (wohl bewußt) mangelhaften Erläuterung keiner prüfen könnte, ob die denn rechtmäßig war.

Weiß jemand von den vielen Bewerbern, die sich im Anschluss an die Prüfung wegen der Geräuschbelästigung offiziell beschwert haben, Näheres? Kurz vor Ablauf der 30-minütigen Beschwerdefrist waren es nach Auskunft eines EPA Mitarbeiters immerhin "deutlich über 20 Beschwerden".
Ich meine mich zu erinnern, dass der Prüfungsleiter über Lautsprecher durchgesagt hat, dass man die Lärmbelästigung an die Prüfungskommission berichten würde. Hat er aber nicht auch eine gewisse Zeit extra gegeben? Ich weiß es nicht mehr. Wenn es so war, dann ist vielleicht allein das gemeint.
 

canis

Schreiber
Weiß jemand von den vielen Bewerbern, die sich im Anschluss an die Prüfung wegen der Geräuschbelästigung offiziell beschwert haben, Näheres? Kurz vor Ablauf der 30-minütigen Beschwerdefrist waren es nach Auskunft eines EPA Mitarbeiters immerhin "deutlich über 20 Beschwerden".
Ich gehöre zu denen, die die EQE 2008 in Berlin geschrieben und sich schriftlich über den Lärm beschwert haben. Um es vorweg zu nehmen: Die Beschwerde ging aus wie das Hornberger Schießen.

Zur Ergänzung der Angaben von EQE_Berlin:
Die Prüfung fand in der Max-Schmeling-Halle statt, einem großen Hallenkomplex, der nicht nur die von Box-WM-Kämpfen bekannte große Halle beherbergt, sondern auch einige kleinere Trainingssäle, z.B. für Tänzer und Basketballer.
Das EQE wurde in der Trainingshalle von Alba Berlin geschrieben. Die Halle hat in etwa die Größe einer Schulturnhalle. Es waren ca. 160 (?) Plätze für Prüflinge bereitgestellt.

Ich habe schon im riesigen M,O,C in München geschrieben und fand die Atmosphäre in Berlin viel angenehmer (bis auf den Lärm); es wirkte auf mich ein wenig wie die schriftliche Abiturprüfung.
Einziges Problem: Die Hallenbetreiber vermieten die große Boxarena für kulturelle Events. Schon am Dienstag nachmittag hörte man kurzzeitig deutsche Schlager, weil irgendwer für die Abendveranstaltung probte. Die Leute vom EPA gingen aber sofort hinüber und baten um Ruhe - und es war dann auch einigermaßen ruhig.

Am Donnerstag Abend sollte jedoch der "Cirque du Soleil" in der großen Boxarena auftreten. Ca. ab 14.00 Uhr hörten wir ständig an- und abschwellende Bässe, weil jemand einen Soundcheck durchführte. Von 14.45 bis 15.00 Uhr blies jemand Trompete. Von 14.00 Uhr bis zum Ende unseres C-Teils hörte man immer mal wieder Instrumentalmusik und Gesang; am lautesten waren aber die Bässe und die Trompete. Auch an diesem Tag flitzte immer wieder jemand vom EPA in die große Boxarena hinüber und bat um Ruhe, aber die Leute vom "Cirque du Soleil" scherten sich einen Teufel darum.

Ich meine mich zu erinnern, dass uns der Prüfungsvorsitzende 10 min. extra gegeben hat wegen des Lärms. Jedenfalls habe ich mich innerhalb der 30-minütigen Beschwerdefrist nach Ende der Prüfung schriftlich beschwert. Am 11.06.2008 bekam ich ein Einschreiben des EPA, darin eine Kopie meiner handschriftlichen Beschwerde vom 06.03.2008 und einen Brief des Prüfungssekretariates mit einem einzigen Satz:

"Sehr geehrte(r) Kandidat xyz,

die Prüfungskommission hat in ihrer Sitzung vom 28. April 2008 entschieden, dass Ihre Beschwerde bei der Korrektur Ihrer Arbeit berücksichtigt werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

abc
Prüfungssekretariat"


Ich habe mehrere Prüfungsteile mitgeschrieben. Da ich in den 6 Monaten vor der Prüfung an meiner Arbeitsstelle sehr viel zu tun hatte, habe ich mich auf andere Prüfungsteile konzentriert und kaum auf C vorbereitet. Von daher hätte ich wohl auch bei Totenstille im Saal nicht bestanden.

Auf dem Bewertungsbogen stand jedenfalls überhaupt nichts zur Lärmbelästigung, sondern er sah aus wie immer, und es gab auch keine Extrapunkte wie bei der unsäglichen C-Klausur von 2007. Die einzige Wirkung, die meine schriftliche Beschwerde hatte, war besagtes Schreiben des EPA von Ende April.

Um das Herausschinden von Punkten ging es mir übrigens nicht; durch die fehlende Vorbereitungszeit für C konnte ich sowieso nicht mit dem Bestehen rechnen. Ich wollte allerdings zur hochoffiziell-schriftlichen Dokumentation beitragen, denn Soundcheck und Trompeteblasen vertragen sich mE überhaupt nicht mit dem EQE. Ob's für die Zukunft nützt, wird sich zeigen, doch wenn keiner den Mund aufmacht, ändert sich sicher nichts.
 

Fip

*** KT-HERO ***
Interessante Infos ...

Nun ja, man ist es ja gewohnt, dass die Prüfungskommission irgendwelche nebulösen Angaben zur Bewertung macht, die vom Bewerber gerade wegen der wohl gewollten Verschleierung nicht auf Rechtmäßigkeit überprüft werden können. So hält man sich wirksam Beschwerden vom Hals.

Das gilt bekanntlich nicht nur für solche Sonderfälle wie die Lärmbelästigung beim C-Teil 2008 in Berlin. Auch die Punktevergabe ist so grob gegliedert, dass man eigentlich aus der Bewertung nicht schließen kann, ob es sich ggf. lohnen könnte, die Bewertung rechtlich überprüfen zu lassen.

Hätte in einem Rechtsstaat der Bewerber, der sich wegen der Lärmbelästigung frist- und formgerecht beschwert und dem anschließend mitgeteilt wird, die Beschwerde würde bei der Bewertung berücksichtigt, nicht wenigstens einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie diese sogenannte Berücksichtigung aussieht?

Ich werde das Gefühl nicht los, dass es mit der Rechtsstaatlichkeit beim EPA in diesen Dingen nicht zum Besten bestellt ist ...
 
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