Teil A EQE 07/ Teil A

versteh-nix

SILBER - Mitglied
Hallo,

schreibe nächstes Jahr u.a. Teil A; hab mir A-Teil 2007 inkl. "Examiners Report" angeschaut und hab eine bescheidene Frage zum Thema "erfinderische Tätigkeit"; mir ist da was aufgefallen.

Gemäß Examiners Report werden unter der Überschrift "Lack of inventive step" Punkte wegen mangelnder eT abgezogen, wenn das Merkmal (d4) fehlt. Zur Erinnerung, Mermal (d4) betrifft
"the string extending inside the infusion bag between the two points".

Aus D1 ist aber schon bekannt: "string extending inside the infusion bag between tow points" (siehe Fig. 2, D1), gehört also IMO in den Oberbegriff des A1 und kann daher keinen Betrag zur eT leisten (oder doch????).

Ich versteh gar nix mehr. Könnt Ihr mir evtl. in Sachen eT im vorliegenden Fall auf die Sprünge helfen?
Danke
 
D

Das gelbe U

Guest
Wenn Du Fig. 2a und 2b aus dem Schreiben des Erfinders meinst: Da geht der Faden nur durch einen Punkt hinein und verläuft nicht zwischen zwei Punkten.
 

versteh-nix

SILBER - Mitglied
Das gelbe U schrieb:
Wenn Du Fig. 2a und 2b aus dem Schreiben des Erfinders meinst: Da geht der Faden nur durch einen Punkt hinein und verläuft nicht zwischen zwei Punkten.
Nein, ich meine Fig. 2 von D1 (siehe 2007/A(E/M)/d/14); da geht der Faden in den Aufgussbeutel an einem Punkt 32B hinein und an einem Punkt 32A hinaus, verläuft aber zwischen diesen beiden Punkten eindeutig in dem Aufgussbeutel. Das ist Stand der Technik!
 
K

Kand.

Guest
Ob ein Merkmal in den Oberbegriff oder das Kennzeichen gehört, hängt davon ab, was man als nächstliegenden Stand der Technik ansieht.

Wenn man von den Fig. 3a,3b,4a,4b aus dem Mandantenschreiben ausgeht, dann dehört das genannte Merkmal klar in das Kennzeichen des Anspruchs, da dort zwar Kopplungspunkte im Flansch gezeigt sind, jedoch keine zwischen diesen innerhalb des Beutels verlaufender Faden.

Falls man von D1 ausgeht, dann könnte man jedoch - wie Du zurecht annimmst - im Oberbegriff formulieren, dass der Faden zwischen zwei Punkten innerhalb des Beutels verläuft, wobei dann im Kennzeichen stehen müsste, dass beide Punkte im Flansch des Beutels ausgebildet sind.

Variante 1 ist jedoch aus meiner Sicht geschickter.
 

versteh-nix

SILBER - Mitglied
Kand. schrieb:
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Variante 1 ist jedoch aus meiner Sicht geschickter.
Ich dachte, nächstliegender St. d. T. ist das "Dokument" mit den meisten gemeinsamen Merkmalen, und das wäre ja D1; auch die Funktion bezgl. dem Zusammenpressen des Teebeutels ist diesselbe.

Um nochmal zur ursprünglichen Frage zurückzukehren: Ist das Merkmal d(4) " string extending inside the infusion bag between the two points" nun relevant für eT oder nicht; denn wie Du auch beipflichtest, kann bzw. muss - ausgehend von D1 - dieses besagte Merkmal dann im Oberbegriff stehen.
 
K

Kand.

Guest
Nächstliegender Stand der Technik ist nicht immer dasjenige mit den meisten gemeinsamen Merkmalen. Es kommt vielmehr auch auf eine inhaltliche Betrachtungsweise an, ob der Stand der Technik auch im Hinblick auf die "Lösungsidee" oder wie immer man das nennen mag am nächsten kommt.

Aber nochmal zu dem genannten Merkmal:

Wenn erst im Kennzeichen die "Kopplungspunkte im Flansch" definiert werden, dann kann das Merkmal, dass der Faden zwischen diesen Kopplungspunkten im Inneren des Beutels verläuft, durchaus auch im Kennzeichen stehen. Denn im St.d.T. nach Entgegenhaltung D1 verläuft der Faden schließlich nicht zwischen zwei im Flansch aus ausgebildeten Kopplungspunkten, die entsprechend angeordnet sind, um ein Ausdrücken des Beutels bei Zug an dem Faden ermöglichen.

Bei D2 verläuft der Faden lediglich zwischen zwei nicht näher zum Ausdrücken des Beutels beitragenden Punkten innerhalb des Beutels. Es kommt also hier auf die konkrete Anspruchsformulierung an. Man könnte nämlich auch zunächst - im Oberbegriff - definieren, dass der Faden zwischen zwei Punkten im Inneren des Beutels verläuft, und anschließend - im Kennzeichen - klarstellen, welche Lage diese "Kopplungspunkte" haben.
 
K

Kand.

Guest
Im übrigen zeigen auch die Fig. 3a - 4b aus dem im Mandantenschreiben angegebenen Stand der Technik die Funktion des Auspressens .... Außerdem sind dort auch Kopplungspunkte im Bereich des Flansches gezeigt, was bei D1 wiederum nicht der Fall ist.
 
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