Eintragung in die Liste der zugelassenen Vertreter vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

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Guest
Eintragung in die Liste der zugelassenen Vertreter vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Hallo, ich suche nähere Informationen darüber, wie man als deutscher Rechtsanwalt zum European Trademark and Design Attorney werden kann. Gemäss der entsprechenden Richtlinie muss man eine besondere berufliche Befähigung nachweisen. Wie geschieht das in der Praxis? Vielen Dank im Voraus für Eure Mithilfe.

Ein bislang stiller Gast
 
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Guest
Re: Eintragung in die Liste der zugelassenen Vertreter vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmark

Im Antragsformular steht doch bereits:

Ein Rechtsanwalt, der die in Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe a GMV genannten Erfordernisse erfüllt,
wird nicht in die Liste zugelassener Vertreter gemäß Artikel 89 Absatz 2 GMV eingetragen (vgl.
Mitteilung Nr. 1/95 des Präsidenten des Amtes vom 18. September 1995, Amtsblatt des Amtes 1995,
S. 18). Das Erfordernis der Befähigung unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem
der Rechtsanwalt diese Befähigung erworben hat. Der Rechtsanwalt ist zur Vertretung vor dem Amt
befugt, solange er im Mitgliedstaat seiner Befugnis zur Vertretung auf dem Gebiet des Markenwesens
befugt ist. Der Begriff "Rechtsanwalt" im Sinne von Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe a GMV umfasst
derzeit die folgenden Berufsbezeichnungen (vgl. Richtlinie 98/5/EG vom 16. Februar 1998,
ABl. EG L 77 vom 14. März 1998, S. 36):
in Belgien "avocat/advocaat/Rechtsanwalt";
in Dänemark "advokat";
in Deutschland und Österreich "Rechtsanwalt";
in Griechenland und Zypern "Dikigoroz";
in Spanien "abogado";
in Frankreich und Luxemburg "avocat";
in Irland "barrister/solicitor";
in Italien "avvocato";
in den Niederlanden "advocaat";
in Portugal "avogado";
in Finnland "asianajaja/advokat";
in Schweden "advokat";
im Vereinigten Königreich "advocate/barrister/solicitor".
Der Begriff "Rechtsanwalt" im Sinne von Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe a GMV umfasst ferner
die folgenden Berufsbezeichnungen:
in der Tschechischen Republik "advokát",
in Ungarn "ügyvéd/jogtanácsos" und
in Malta "avukat/Prokuratur Legali".
Wenn in besonders gelagerten Fällen ein bereits unter die Kategorie von Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe a GMV fallender Rechtsanwalt eine zusätzliche Befähigung durch den Erwerb einer
besonderen beruflichen Befähigung auf dem Gebiet des Markenwesens vor der Zentralbehörde für
den gewerblichen Rechtsschutz eines Mitgliedstaates gemäß Artikel 89 Absatz 2 Buchstabe c Satz 1
GMV erworben hat, kann er in die Liste zugelassener Vertreter eingetragen werden, wenn eine solche
Anhäufung nach einzelstaatlichem Recht zulässig ist.

Die einzige besondere Befähigung in DE ist doch der Patentassessor.
 
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Guest
Re: Eintragung in die Liste der zugelassenen Vertreter vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmark

Das glaube ich nicht, da es eben auch deutsche Rechtsanwälte gibt, die deutsche Markenrechtsvertreter sind. Es muss also doch eine Möglichkeit geben, die besondere Befähigung als RA nachweisen zu können.
 

EK

*** KT-HERO ***
Re: Eintragung in die Liste der zugelassenen Vertreter vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmark

Gast schrieb:
Hallo, ich suche nähere Informationen darüber, wie man als deutscher Rechtsanwalt zum European Trademark and Design Attorney werden kann. Gemäss der entsprechenden Richtlinie muss man eine besondere berufliche Befähigung nachweisen. Wie geschieht das in der Praxis? Vielen Dank im Voraus für Eure Mithilfe.

Ein bislang stiller Gast
Als deutscher Rechtsanwalt können Sie doch ohnehin vor dem HABM auftreten und Ihre Mandanten vertreten. Der Titel bringt Ihnen somit nichts. Oder doch: Man kann ihn mit auf die Visitenkarte drucken und Mandanten beeindrucken ... Toll!
 
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Guest
Re: Eintragung in die Liste der zugelassenen Vertreter vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmark

Gast schrieb:
Das glaube ich nicht, da es eben auch deutsche Rechtsanwälte gibt, die deutsche Markenrechtsvertreter sind. Es muss also doch eine Möglichkeit geben, die besondere Befähigung als RA nachweisen zu können.
Dann käme höchstens der Fachanwalt für den Gewerblichen Rechtsschutz in Frage. Einfach mal beim DPMA nachfragen.
 
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paule

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Re: Eintragung in die Liste der zugelassenen Vertreter vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmark

Weiss jemand, ob man die Liste irgendwo einsehen kann?
 
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