Ein Paar Fragen

M

Malik

Guest
Hallo,

mein Name ist Malik und ich komme ursprünglich aus Marokko.
Ich studiere zur Zeit Elektrotechnik an der TU München im 10. Semester und bin bald fertig mit dem Studium.
Ich habe ein paar Fragen zur Ausbildung zum Patentanwalt und wäre für Antworten sehr dankbar.

1-Kann man auch als EU-Ausländer (ich habe nur die marokkanische Stattsangehörigkeit) diese Ausbildung in Deutschland machen?

2-Ist die Prüfung schwer? wieviel prozent bestehen sie?

3-Sind arabisch-Kenntnisse ein Voteil? gibt es Kanzleien, die mit arabischen Firmen viel zu tun haben?
(Ich kann schon deutsch, englisch und französisch sehr gut in Wort und Schrift).

4-Kann ich später von Marokko aus meinen Beruf als Patentanwalt mit europäischen Mandanten ausüben?

Auf Ihre Antworten würde ich mich freuen.
 
A

AnnaNym

Guest
Hallo Malik,

mir ist nicht ganz klar, ob Du Dich für die europäische oder die deutsche Prüfung interessierst, oder beide ablegen möchtest.
Das müsstest Du vielleicht noch einmal präzisieren.

1-Kann man auch als EU-Ausländer (ich habe nur die marokkanische Stattsangehörigkeit) diese Ausbildung in Deutschland machen?

- Sowohl für die europäische Eignungsprüfung als auch für die deutsche Prüfung ist so weit ich weiß die Staatsangehörigkeit unerheblich.

2-Ist die Prüfung schwer? wieviel prozent bestehen sie?
Bei der EP-Prüfung sind die Durchfallquoten sehr hoch (über 50%), man kann sie aber belibig oft wiederholen - allerdings nur einmal pro Jahr.
Bei der dt. Prüfung bestehen über 90% - schwer sind aber beide, wenn auch auf unterschiedliche Art..

3-Sind arabisch-Kenntnisse ein Voteil? gibt es Kanzleien, die mit arabischen Firmen viel zu tun haben?
(Ich kann schon deutsch, englisch und französisch sehr gut in Wort und Schrift).

Keine Ahnung - da bisher der arab. Markt nicht so groß ist, scheint mir die Rolla der nordafrikanischen Länder nicht so groß zu sein, ich persönlich kenne keine Kanzlei, die mit arabischen Firmen viel zu tun hat, aber das heisst nichts. Ich befürchte aber, dass asiatische oder osteuropäische Sprachen gefragter sind.

4-Kann ich später von Marokko aus meinen Beruf als Patentanwalt mit europäischen Mandanten ausüben?

Warum nicht, aber Du musst die Mandanten finden, und wenn Du die auch mal persönlich sehen willst, ist Marokko vielleicht nicht der praktischste Standort...
 

dasAundO

BRONZE - Mitglied
Fürs EPA gilt:
Art 134 (2) EPÜ:
In die Liste der zugelassenen Vertreter kann jede natürliche Person eingetragen werden, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
a) sie muss die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats besitzen;
b) sie muss ihren Geschäftssitz oder Arbeitsplatz im Hoheitsgebiet des Vertragsstaats haben;
...

Damit kannst du - zumindest zur Zeit als Marokkaner oder als in Marokko lebender nicht Vertreter am EPA werden...
 
Oben