Ein Jahr praktischer technischer Tätigkeit erfüllt bei Teilzeit?

candididate

Vielschreiber
Hallo zusammen,

ich habe noch eine Frage, die mir unbeantwortet blieb. Mein Problem ist, ob meine praktische technische Tätigkeit erfüllt ist. Ich bin Chemieingenier und interessiere mich für den Beruf als Patentanwalt.

Also derzeit arbeite ich an der Uni auf einer 3/4 Doktorandenstelle. Ich habe die Stelle damals mehr als Überbrückung angenommen, als um zu promovieren, zumal ich schon von Anfang an wusste, dass das Projekt voerst einmal endet. Beim Auslaufen des Projektes werde ich dort 13 Monate offiziell 30 Stunden gearbeitet haben. Inoffiziell hatte ich eine 40 Stunden Woche. Die vertragliche Arbeitszeit war vollständig mit praktischer und experimenteller Tätigkeit ausgefüllt und die "Überstunden" waren für die theoretischen Dinge und das eventuelle spätere Schreiben der Doktorarbeit reserviert. Ziemlich sicher dürfte ich sogar mehr experimentell gearbeitet haben, da die 25% zum Schreiben der Doktorarbeit vor allem dann gegen Ende der Promotionszeit relevant geworden wären.

Da nun endgültig feststeht, dass das Projekt nach dem 30.06. dieses Jahres nicht mehr verlängert wird und ich ohnehin Patentanwalt werden will, stellt sich die Frage, ob ich bereits ausreichend technische Erfahrung habe. Ausserdem kann ich noch 14 Wochen industrielles Fachpraktikum aufweisen (davon 6 Wochen Pflichtpraktikum) und 6 Wochen technisches Grundpraktikum (ebenfalls Pflicht) aufweisen.

Mich würde interessieren, ob meine Tätigkeit bereits ausreichend ist, oder ob ich noch ein paar Monate praktische Tätigkeit brauche.

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!
 

Horst

*** KT-HERO ***
Folgendes Vorgehen empfiehlt sich:

I) Alle Zeugnisse, Unterlagen, Bestätigungen zusammensammeln.

II) Evtl. Ergänzungen und Zusätze zu den Dokumenten in I) besorgen, dabei ist insbesondere die Art der Tätigkeit (praktisch-technisch) und die Stundenzahl wichtig.

III) An das DPMA Abteilung 4.3.5 "Vertreterwesen" schicken mit Bitte um vorläufigen Bescheid über die Zulassungsvorraussetzung "praktisch technisches Jahr".

IV) Bei negativem Bescheid ggf. Unterlagen nachbessern oder Praktikum nachholen. Bei positivem Bescheid freuen.

Alles andere sind Spekulationen. Der vorläufige Bescheid vom Amt schafft Gewissheit.
 
K

Kand.

Guest
Pflichtpraktika aus dem Studium werden meines Wissens nicht anerkannt, auch wenn diese außerhalb der Uni durchgeführt wurden.

Bzgl. der 30 (bzw. 40) Std/Woche würde ich mich - wie bereits beschrieben - an das DPMA wenden. Mittlerweile sind ja bei vielen Arbeitgebern schon 35 Std./Woche eine Vollzeitanstellung.
 
K

Kand.

Guest
P.S. Die "theoretischen Dinge", die Du gewissermaßen in den Überstunden verrichtet hast, werden mit ziemlicher Sicherheit nicht anerkannt. Am besten Du holst Du Dir von Deinem Prof. erstmal eine Bestätigung, dass Du 12 Monate lang 30 h/Woche auf rein praktisch-technischem Gebiet gearbeitet hast.
 

candididate

Vielschreiber
Noch eine Zusatzfrage, auch wenn die vielleicht blöd klingt: Soll ich den vorläufigen Bescheid bereits vor der Bewerbung um eine Kandidatenstelle beantragen.
 
G

GAST_DELETE

Guest
[quote:candididate]
Kand. schrieb:
Pflichtpraktika aus dem Studium werden meines Wissens nicht anerkannt, auch wenn diese außerhalb der Uni durchgeführt wurden.
Nun, dann hat das Amt bei meiner Zulassung zur Ausbildung geschlafen. Ich habe nämlich nur Pflichtpraktika angeführt.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Den Bescheid kann man unabhängig von Bewerbungen beantragen. Ich würde das alles so schnell wie möglich regeln. Bei Bewerbungen hat man mit nachgewiesenen Zulassungsvorraussetzungen evtl. auch bessere Karten.
 
?

?-Gast

Guest
[quote:candididate]
Kand. schrieb:
Pflichtpraktika aus dem Studium werden meines Wissens nicht anerkannt, auch wenn diese außerhalb der Uni durchgeführt wurden.

Obwohl hier

http://www.dpma.de/infos/panwalt/panwalt30.html

steht, dass sogar Diplomarbeiten, wenn sie im Unternehmen geschrieben worden sind und Tätigkeiten als HiWi anerkannt werden können.
Gegen HiWi dürfte nichts sprechen. Ist ja ein reines "Privatvergnügen"
des Studenten, und keine Pflichtleistung, die zum Absolvieren des
Studiums erforderlich ist.

Warum Diplomarbeiten außerhalb (örtlich also nicht an einem Lehrstuhl)
der Uni angerechnet werden sollten, erscheint mir unbegreiflich und
unlogisch. Immerhin handelt es sich um eine Prüfungsleistung, die
von einem Prof. bewertet wird.
 
G

Gert

Guest
...und ist außerdem Pflichtbestandteil und damit für mich Bestandteil des Studiums. Ich finde ein Jahr ohnehin wenig und wenn das dann auch noch so beschnitten wird, nun ja.
 
N

NochEntwickler

Guest
Hallo!

Ich verfolge die Diskussionen in diesem Forum jetzt schon ein paar Wochen, weil ich mich dem dem Gedanken "herumschlage" die Ausbildung zum Patentanwalt zu beginnen.

Was mich besonders interssiert: ich muss Nachweis der praktischen technischen Tätigkeit gemäß §6 Abs.1 Satz 2 erbringen (sollte dank Promotion sowie einiger freiwilliger Industriepraktika kein Hindernis darstellen);

Reicht da ein normales "Arbeitszeugnis" mit den bescheinigten Tätigkeiten und Zeiten aus? Oder gibt es da Vorschriften bzgl. der äußeren Form, Formulierung etc.?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruss Euer

NochEntwickler
 
G

GAST_DELETE

Guest
NochEntwickler schrieb:
Reicht da ein normales "Arbeitszeugnis" mit den bescheinigten Tätigkeiten und Zeiten aus? Oder gibt es da Vorschriften bzgl. der äußeren Form, Formulierung etc.?
Yupp, Du brauchst ein Arbeitszeugnis, auf dem Dir Dein ehemaliger Arbeitgeber bestätigt, von wann bis wann Du bei ihm beschäftigt warst, was die regelmäßige Wochenstundenzahl war und welche Tätigkeiten Du ausgeführt hast.
 
M

Miriam

Guest
Hat der Arbeitsvertrag nicht mehr Gewicht als ein Zeugnis?

Ich promoviere zur Zeit mit einer 20h/Woche-Doktorandenstelle, aber mein Doktorvater würde mir bestimmt auch meine wirkliche Arbeitszeit bescheinigen.
Aber zählt das denn?
Ich dachte, daß der Arbeitsvertag mehr Gewicht hat und dadurch eine mind. 2-jährige Promotionszeit vorliegen muß, die dann als 1-jährige Tätigkeit zählt.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Miriam schrieb:
Hat der Arbeitsvertrag nicht mehr Gewicht als ein Zeugnis?

Ich promoviere zur Zeit mit einer 20h/Woche-Doktorandenstelle, aber mein Doktorvater würde mir bestimmt auch meine wirkliche Arbeitszeit bescheinigen.
Aber zählt das denn?
Ich dachte, daß der Arbeitsvertag mehr Gewicht hat und dadurch eine mind. 2-jährige Promotionszeit vorliegen muß, die dann als 1-jährige Tätigkeit zählt.
Wenn Du einen Arbeitsvertrag vorlegen kannst, ist das ausreichend. Ein Zeugnis tut es auch. Es muss halt alles oben erwähnte irgendwie hervorgehen. Von welchem Gewicht sprichtst Du denn? Du bist die einzige, die Dokumente in das Verfahren einbringt, und keiner hält etwas dagegen. Wenn Du also ein Zeugnis abgibst, dann wird keiner kommen und Dir Deinen eigenen Arbeitsvertrag entgegenhalten.

Wenn Dir Dein Doktorvater also etwas anderes als im Arbeitsvertrag steht bestätigt, dann freu Dich.
 
N

NochEntwickler

Guest
Ich habe meinen Arbeitsvertrag (von der Uni) zwar nicht zur Hand, bin mir aber sicher, dass dort nur meine Lehrverpflichtung & Wochenarbeitszeit festgehalten ist. Und die bringt mir ja nichts für die praktische Tätigkeit.

Ich muss mir also meine praktische Tätigkeit bestätigen lassen und dafür gibt es offensichtlich aber kein Formblatt bzw. Vorschriften bzgl. der Form, am I right?
 
G

Goldi

Guest
Meine Erfahrung im Referat 4.3.5, Ausbildungsbeginn 10/2003:

Arbeitszeugnis im üblichen Stil (Bibliothek/Buchladen) reicht, Promotionszeugnis nicht, das bestätigt nämlich die wissenschaftliche Leistung.

Zeit muss 1 Jahr Vollzeit sein, also bei halber Stelle 2 Jahre, dürfte aber für Naturwissenschaftler und Ingenieure kein Problem sein - oder hat hier jemand in 3 Monaten promoviert? DasReferat kennt das Problem mit den halben Stellen und fragt nach bzw. fordert Nachweise, wenn im Zeugnis nichts steht ("mein" Sachbearbeiter hat das DPMA aber mittlerweile verlassen)
 
H

Helfer

Guest
Ach Leute, das mit dem praktischen Jahr kann doch kein Thema sein. Ich hatte das im Ausland gemacht. Anschließend hab ich meinem dortigen Chef ein vorbereitetes Schreiben mit den notwendigen Schlüsselbegriffen (1 Jahr, vollzeit, praktisch technische Tätigkeit) zum Unterschreiben vorgelegt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die von einem inländischen Arbeitgeber mehr verlangen! Dann schreib eben zwei Jahre halbzeit. Soweit ich weiß, muß die Summer stimmen.
 
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