DE Eilbedürftigkeit einstweilige Verfügung

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Hallo Alle

eine kurze Frage: spricht es gegen die Eilbedürftigkeit, wenn das verletzende Produkt schon seit geraumer Zeit, z.b. mehr als 1 Jahr auf dem Markt ist und die Parteien direkte Konkurrenten sind ? Kann man hier wie beim Patentrecht argumentieren, dass der Antragsteller eine Pflicht zur Marktbeobachtung hat und es als fahrlässig erachten, wenn er die Produkte des Konkurrenten nicht zu einem früheren Zeitpunkt wahrnimmt ? Oder kommt es alleine auf die Glaubhaftmachung der ersten positiven Kenntnisnahme an, wie ich befürchte :) ?

Danke !

Ah-No Nym

UND MAN SOLLTE VORHER GOOGELN :) (ich hätte nicht gedacht, dass es soo einfach zu finden ist ...)

http://www.wbs-law.de/markenrecht/o...lick-auf-kennzeichenrechtsverletzungen-27294/

also bitte den Eintrag vergessen ... oder zu lehrzwecken benutzen
 
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