E-Techniker sucht Hinweise zum prakt.-techn. Jahr!

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Familie Hoppenstedt

Guest
Hallo miteinader! Bin Student der E-Technik und wollte mich hier bei Leuten mit dem gleichen Background einmal danach erkundigen, was man (am KONKRETEN Beispiel) am optimalsten zur Ableistung seines praktisch-technischen Jahres machen kann und sollte. Bin leider darauf angewiesen neben meinem Studium Arbeiten zu gehen, evtl. kann man dies ja berücksichtigen. Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe.
 
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noname

Guest
Da ich während meines E-Technik Studiums auch darauf angewiesen war viel zu arbeiten, kann ich Dir bei Deiner Frage durchaus weiterhelfen. Ich habe beispielsweise 2 Jahre bei Siemens als Werkstudent mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 h (Maximum) gearbeitet. Mir wurde von meiner damaligen Abteilung eine detaillierte Aufstellung meiner Aufgaben erstellt. Die wöchentliche Arbeitszeit konnte ich anhand des Arbeitsvertrags nachweisen. Mir wurde vom DPMA die gesamte Zeit anerkannt. Allerdings habe ich das ganze noch mit einer späteren Vollzeitbeschäftigung gemischt, damit das ganze nicht so langweilig nach Siemens aussieht ;-)

Grundsätzlich würde ich Dir empfehlen, nach Deinem Studium noch mindestens 6 Monaten dem "normalen" (erlernten) Beruf nachzugehen.
 
J

Johnny

Guest
noname schrieb:
Grundsätzlich würde ich Dir empfehlen, nach Deinem Studium noch mindestens 6 Monaten dem "normalen" (erlernten) Beruf nachzugehen.
Richtig, aber das sieht dann im Lebenslauf nicht gut aus ("Warum geht denn der nach 6 Monaten ? Hält der es nirgendwo aus, oder ist er unaustehlich ?"). 1,5 - 2 Jahre lassen sich m.E. sehr gut verkaufen als Industrieerfahrung, wenn du nicht zu alt bist.
 
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Robby

Guest
Die Sache ist ganz einfach:
1. Studieren, nebenher arbeiten (möglichst E-Technik-praxisnah, im Zweifelsfall mal im Amt anrufen und fragen ob ein anvisierter Studenten-Job ok ist).
2. Bei nahendem Studienabschluss mal vorsichtig im Amt vorfühlen, ob alles i.O. wäre. Falls "ja": Bewerben als PA-Kandidat.
falls "nein":
3. Bewerben für E-Technik-Job.
4. Arbeiten und bei zu erwartender positiver Anwort seitens des DPMA nebenher Bewerben.
5. bei gefundender Kandidaten-Stelle: E-Technik-Job kündigen und als Kandidat anfangen.

Ob das im Schritt 4 nun 6 Monate oder 2 Jahre sind ist Geschmackssache. Bei Ausbildungsbeginn wird i.a. grossen Wert auf das Alter gesetzt. Daher könnten 6 Monate eher hilfreich sein. Und zum Thema "er weiss nicht was er will": Er will PA werden, dafür braucht er u.U. nur noch 6 Monate Praxis. Warum soll er dann 7 Monate oder gar 2 Jahre arbeiten? Aber: das sind alles Dinge, die jeder Ausbilder anders sieht....

Vielleicht hast Du ja auch als Funktechniker oder ähnliches bei der BW gearbeitet?
 
X

xy

Guest
Von einer 6-monatigen Beschäftigung würde ich abraten. Das heißt für die meisten Bewerbungsempfänger so viel wie "während der Probezeit als untauglich erwiesen" - unabhängig davon, wie die Situation tatsächlich war. Wenn dann noch so eine zweite wie im Skrupellose-Ausbilder- Thread beschriebene kurze Verweildauer dazu kommt, wird sich jeder seinen Teil denken.
Außerdem muß man davon ausgehen, dass man nach 6 Monaten i.a. nur ein sehr flach formuliertes Arbeitszeugnis bekommt, weil man ja noch kaum Gelegenheit hatte, längerfristig belastbare Erfolge zu erzielen.

Fazit: Gleich die Ausbildung beginnen oder vorher eher 2 als 1 Jahr in die Industrie gehen.

Klar, wenn man die Ausbildung zum PA problemlos durchziehen kann, interessieren einen solche Dinge nicht mehr. Aber auf dem Weg dahin können immer unvorhergesehene Problemchen auftreten.
 
R

Robby

Guest
Naja, man muss ja nicht alles angeben, was man gemacht hat und ein halbes Jahr am Ende des Studiums lässt sich auch verstecken. Aber im Grunde ist es natürlich besser, mit dem vollen Jahr aus dem Studium herauszukommen, wenn man es eilig hat. Dann gibts keine Lücken im Lebenslauf oder Erklärungsnöte, falls später etwas schief geht.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Außerdem kann auch eine Tätigkeit von 6 Monaten nach dem Studium durchaus positiv gewertet werden. Dies hängt halt dann wesentlich vom Arbeitszeugnis ab ...
 
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