dumm gelaufen...

mimmi1985

Schreiber
....guten Abend an alle! Ich habe echt ein Problem und weiß nicht weiter, vllt könnt ihr mir ja weiter helfen.... Ich habe vor ca. 3 Jahre mein Stundium Dipl. Ingenieur für Technische Informatik angefangen und mitten drin festgestellt das ich gerne Patentanwältin werden möchte.. Mein Problem ist, das ich an der FH studiere und das ja nicht anerkannt wird... Würde es reichen nach dem FH Diplom einen Master an einer Hochschule zu machen um die Vorraussetzung zu erfüllen?? Vllt kennt sich da jemand aus.... Danke schon mal für jede Antwort!

Lg

mimmi
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo,

ich weiß, dass Hochschule in Bundesländern unterschiedlich verstanden wird. Z. B. ist in Bremen eine Hochschule eine FH, hingegen in anderen Ländern versteht man Hochschule eher als Uni. Daher liegt die Betonung auf wissenschaftliche Hochschule, was mit Uni bzw. TH gleich zu setzen ist.

Du brauchst zwingend einen Abschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule (für deutsche Patentanwältin in der Kandidatenkarriere).

Solltest Du den 8 bzw. 10Jahresweg nach §172 PAO wählen ist der Abschluss "egal".

Als europäische Patentvertreterin könnte ein Abschluss (Diplom) an einer FH für das Ablegen der Prüfung nach drei Jahren reichen, dies ist aber sehr ungewiss!

Meine Empfehlung lautet daher:

  • Wechsel an eine Universität (vor oder nach einem Abschluss an einer FH)
  • ODER FH- Ausbildung abschließen, 10 Jahre im Patentwesen als Sachbearbeiterin arbeiten und dann Patentanwältin werden. Auf dem Weg nochmal "kurz" EPA Vertreterin werden.
Viel Spaß im Beruf und bei der Entscheidung

Alex
 

grond

*** KT-HERO ***
Eine weitere Möglichkeit wäre eventuell, mit einem Austauschjahr an einer englischen Uni einen dortigen Abschluss einzusammeln, der hier und für die Zwecke der EQE anerkannt würde. Ich kenne jedenfalls Leute, die in England im Erasmus-Jahr einen vollen englischen Master gemacht haben. Die haben sich in England ihre deutschen Vorleistungen anerkennen lassen und das volle Master-Abschlussjahr gemacht. Bei einer Bekannten ist das witzigerweise so geendet, dass sie dann auf ihren Versuch hin, ihren frischerworbenen Master in Deutschland anerkannt zu bekommen, einfach ihre deutsche Magisterurkunde (war kein technisches Fach) zugesandt bekommen hat und sozusagen als Studentin plötzlich arbeitslos war... :)
 

mimmi1985

Schreiber
...also würde der Masterabschluss in einem Ingenieursstudiengang an einer Universität oder TU reichen um Patenkandidat zu werden!? Wo kann man sich den dazu genau Informieren... Danke für eure Antworteten!
 

PatFan

GOLD - Mitglied
Hast Du schon mal daran gedacht, statt der PA-Ausbildung Jura zu studieren? Wenn Du noch ein bis zwei Jahre nach dem FH-Diplom an dem geeigneten Abschluß arbeiten must (wahrscheinlich wird es mehr sein), dann noch 3 Jahre PA Ausbildung dran hängst und danach auch noch die EPA Prüfung machen must, könnte zeitlich das Jura-Studium doch eine gute Alternative sein (muss natürlich dann auch klappen, sonst sitzt Du hoffnungslos zwischen allen Stühlen).

Gruß PatFan
 

grond

*** KT-HERO ***
PatFan schrieb:
Hast Du schon mal daran gedacht, statt der PA-Ausbildung Jura zu studieren?
Ich halte das eher für eine nicht so gute Option. Die Juristerei ist hoffnungslos überlaufen und selbst wenn man prinzipiell das technische und juristische Wissen hätte, fehlte einem doch wahnsinnig viel Praxiswissen. Kein normaler Rechtsanwalt kennt das besondere Verfahrensrecht im Patentrecht, auch das Schreiben einer guten Anmeldung will gelernt sein. Natürlich kann man dafür auch einfach Talent haben, aber voraussetzen kann man das nicht. Außerdem ist nicht zu vergessen, dass der Rechtsanwalt den Mandanten zwar auch vor dem EPA vertreten darf, dafür aber jedes Mal eine gesonderte Vollmacht vorlegen muss, während bei einem zugelassenen Vertreter die Vollmacht zu seinen Gunsten vermutet wird. Gerade bei eiligen Sachen kann das nervig sein (okay, man kann natürlich eine gesonderte Vollmacht hinterlegen lassen, aber das wird wohl nur bei kleineren lokalen Mandanten praktikabel sein).
 
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