DPMA-Interessent - Einstellung als Beamter im Höheren Dienst

S

SStudi

Guest
Hallo,

als Universitätsabsolvent einer technischen Fachrichtung (Elektrotechnik) interessiere ich mich dafür, beim Deutschen Patent- und Markenamt in München als Beamter im Höheren Dienst (Regierungsrat z.A.) anzufangen / eingestellt zu werden.
Kann jemand etwas zur Stellensituation, Beförderungen, Ausbildungsgang (Ausbildung in den einzelnen Stationen des Patentamts, Patentgerichts, usw.) beitragen ?
Wie sehen die Chancen auf Einstellung und Übernahme nach dem Probezeitverhältnis aus ?

Wie ist die Arbeitsplatzsituation im Vergleich zum EPA (Europäischen Patentamt) zu sehen, in dem ja auch Patentprüfer-Kandidaten eingestellt werden ?
(Gehalt, berufliches Weiterkommen, etc.)
Soviel ich gehört habe, dürfte das Gehalt der Patentprüfer (Regierungsbeamte, technisch) im EPA ja deutlich über dem der Patentprüfer (technisch, höherer Dienst) im DPMA liegen.

Danke für die Antworten ..
 
F

FA

Guest
Laut der Homepage des DPMA werden momentan Ingenieure und Physiker gesucht:

http://www.dpma.de/infos/stellen/st20060413.html

Ich denke, dass Du gute Chancen haben dürftest.

Bezüglich Deiner weiteren Fragen kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, sondern Dich lediglich in Deiner Einschätzung bestätigen, dass Du als EPA-Prüfer (schon alleine auf Grund des geringen Steuersatzes) mehr verdienen würdest. Allerdings hat man als Deutscher momentan schlechtere Karten beim EPA.

Aber versuchen würde ich es an Deiner Stelle mal an beiden Ämtern.
 
F

Frager

Guest
Wie stehts denn nun mit dem Punkt
"eine mindestens 5-jährige berufliche Tätigkeit im Bereich der Naturwissenschaften oder Technik"?

Braucht man die 5 Jahre oder nicht? Ich hab mal beim DPMA nachgefragt, aber die wollten sich nicht großartig zu dem Thema äussern.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Frager schrieb:
Braucht man die 5 Jahre oder nicht? Ich hab mal beim DPMA nachgefragt, aber die wollten sich nicht großartig zu dem Thema äussern.
Ich denke ja. Im letzten VPP Heft war die Aussage typisches Einstiegsalter 35 (oder so in etwa) zu finden.
 
G

gast2000

Guest
Die fünf Jahre... Ich weiß, dass einige Bewerber eingeladen wurden, die diese Bedingung nicht vollständig erfüllt haben (drei Jahre statt fünf).
 
S

SStudi

Guest
Was wird denn da von den Bewerbern beim Vorstellungsgespräch so "abverlangt" ?
 
Z

zaphod

Guest
SStudi schrieb:
Was wird denn da von den Bewerbern beim Vorstellungsgespräch so "abverlangt" ?
Auf jeden Fall die Verplichtung, sofern Du es nicht schon beherrscht, Französich innerhalb der dreijährigen Ausbildung zu lernen.
Wozu auch immer das beim DPMA gut sein soll. Die Anzahl der mir bisher zitierten Entgegenhaltungen auf Französisch ist doch sehr überschaubar (1).
 
M

Mäßig-Französisch-Kundiger

Guest
[/quote]Die Anzahl der mir bisher zitierten Entgegenhaltungen auf Französisch ist doch sehr überschaubar (1).[/quote]Und ich werde damit gerade zugepflastert - uralte Veröffentlichungen des belgischen Patentamtes, nationale französische, FR-EPs, FR-CHs und neulich sogar eine luxemburgische PS. Scheint sehr auf Prüfer und Fachgebiet anzukommen.
 
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