Darlehen im Amtsjahr

U

Unwissend

Guest
Hallo liebe Mitkandidaten und Ehemalige,

hat jemand mal während des Amtsjahres das ominöse Darlehen bezogen? Wenn ja, wie hoch ist dieses eigentlich (Darlehensnehmer verheiratet mit einem Kind, München).

Das Rechenexempel in der Ausbildungsordnung kann ich leider nicht nachvollziehen, da ich nicht weiß von welchem Grundgehalt da ausgegangen wird.

Würde mich über Infos sehr freuen.
 
S

Steuerzahler

Guest
Da gibt es irgendwelche Beamtenvergütungstabellen. Ich meine mich zu erinnern, dass es bei einem Verheirateten mit Kind inkl. Familienzuschlag so etwa 900 EUR sind, die man als Darlehen (maximal) bekommt. Wenn der Freibetrag überschritten wird, natürlich entsprechend weniger.

Ich rege mich darüber regelmäßig wieder auf. Wie soll man mit diesem Betrag in München auch nur eine kleine Wohnung finanzieren, geschweige denn irgendwelche Preukurse, Literatur, EQE-Seminare, blablabla? Das ist echt lächerlich, selbst wenn man den Freibetrag noch dazuverdienen darf.
 
U

Unwissend

Guest
Ich habe das auch nochmal geprüft. Es wird wohl das sog. Anwärtergrundgehalt (nur welches genau ist nicht klar) nach Anlage VIII des Beamtenbesoldungsgesetzes und Familienzuschlag nach Anlage V desselben herangezogen. Mehr als 1000 Euro kann man sich somit wohl nicht erhoffen.

Bleibt nur nebenher Arbeiten (falls die Kanzlei Interesse hat) oder die Bank konsultieren. Die Zinssätze bei der Bank sind wohl auch nicht schlechter.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Unwissend schrieb:
Mehr als 1000 Euro kann man sich somit wohl nicht erhoffen.
Das sind 80% des Anwärtergrundbetrags (A13)
+ 80% des Familienzuschlags
+ einen pauschalierten KV-Beitrag.

Als Nichtfamilie hab ich im letzten Jahr EUR 875,70 monatlich erhalten...
 
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