Nicht dass ich wüßte. Gerade im DII-Teil kann ja im Prinzip jede Problematik angesprochen sein und erwartet werden.
Im Prinzip muss man beim Durchlesen der Fallgestaltung und Aufgabenstellung ein Problembewusstsein entwicklen, wo potentielle Probleme entstehen könnten. Es hilft sicherlich, so viele alte DII-Aufgaben wie möglich selbst zu bearbeiten und anschließend mit Hilfe des Examiner's Report zu ergründen, ob man die wesentlichen Knackpunkte gesehen hat. Hier wird man dann feststellen, dass sich gewisse Problematiken wiederholen.
Am wichtigsten ist sicherlich, während des Durchlesens einen sauberen und übersichtlichen Zeitstrahl zu erstellen, aus dem sich ergibt, wann welche Anmeldung in welchem Land bzw. mit Wirkung für welche Länder eingereicht wurde, was darin in der Beschreibung und den Ansprüchen genannt ist, welche Prio ggfs. in Anspruch genommen wurde, wann welche Gebühren gezahlt bzw. nicht gezahlt wurden bzw. gezahlt werden müssen. Für mich hat sich hierbei ein vertikaler Zeitstrah als am zweckmäßigsten erwiesen, wobei ich dann in Spalten die Anmeldungen/Benutzungshandlungen von verschiedenen Personen getrennt habe.
Falls Verletzunngstatbestände/Vorbenutzungen/Nicht-Patentliteratur im Raum stehen, sollte dann sauber notiert werden, wann welcher Gegenstand/welches Verfahren mit welchen Merkmalen erstmals benutzt bzw. veröffentlicht wurde.
Ich habe den Zeitstrahl so ausführlich beschriftet, dass ich später - bei Ausarbeitung meiner Antworten - so gut wie nicht mehr in die eigentlichen Aufgabenstellung schauen musste.
Im übrigen ist Vorsicht geboten, wenn es heißt, dass Partei XY den Gegenstand Z mit den Merkmalen A,B,C vertreiben möchte bzw. wenn Schutzrechtsübergänge stattgefunden haben. Auch sollte man ein Auge darauf haben, in welchem Ländern produziert bzw. vertrieben wird. Man sollte im Prinzip immer den Blick darauf gerichtet haben,
- was jede Partei in bestimmten Ländern will bzw. darf (wo also keine Schutzrechte Dritter entgegenstehen),
- was jede Partei ggfs. einer anderen Partei aus einem eigenen Schutzrecht in bestimmten Ländern untersagen kann,
- ob die Schutzrechte in Kraft sind,
- ob ggfs. neue Schutzrechte (ggfs. unter Priobeanspruchung oder auch ohne, falls noch keine Veröffentlichung stattgefunden hat) erworben werden können,
- ob die Prioritäten wirksam von der richtigen Partei in Anspruch genommen wurden,
- ob etwaige (Jahres-)Gebühren demnächst fällig sind,
- ob Übersetzungen einzureichen sind oder andere fristgebundene Handlungen vorgenommen werden müssen,
- ob ggfs. noch Nachfristen laufen oder ob ggfs. Weiterbehandlung, Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist möglich ist,
- ob zu erteilten Patenten ggfs. die Einspruchsfrist noch läuft,
- ob erteilte Patente rechtsbeständig sind (unzulässig erweitert, nicht neu, nicht erfinderisch, nicht ausreichend offenbart, widerrechtlich entnommen)
- wie im Falle einer Vorveröffentlichung, widerrechtlichen Entnahme, etc. die Beweislage ist,
- ob eine Vorveröffentlichung ggfs. missbräuchlich war und damit nicht zu berücksichtigen ist,
- ob ggfs. eine Benutzung nur mit Erlaubnis (Lizenz) eines Dritten möglich ist; ob man in diesem Fall vielleicht dem Dritten selbst etwas untersagen könnte, so dass sich ggfs. eine - näher zu spezifizierende - Kreuzlizenz anbietet.
Diese Liste lässt sich sicherlich beliebig fortsetzen.
Man muss halt anhand der konkreten Aufgabenstellung ein Gespür für etwaige Proble entwickeln. Von Vorteil ist im D2-Teil sicherlich, dass jedweder Hinweis auf Rechtsnormen nicht erwartet wird, so dass man frei von der Leber herunterschreiben kann, ohne lange Rechtsausführungen tätigen zu müssen.
Bei fehlender Neuheit bzw. fehlender erfinderischer Tätigkeit oder anderen Rechtsansichten sollte man jedoch kurz begründen, warum man zu dieser oder jener Erkenntnis gelangt ist. Hier genügen jedoch relativ kurze Begründungen (z.B. "der allgemeine Bereich ]0;5cm] aus Anspruch 1 wird durch den speziellen Wert 2,37 cm in der vorveröffentlichten Entgegenhaltung EP-1 neuheitsschädlich vorweggenommen, ...)