Chancen für Quereinsteiger

Q

Quereinsteiger

Guest
Hallo liebes Forum,
ich spiele seit einiger Zeit mit dem Gedanken, mich beruflich in Richtung Patentwesen zu entwickeln.
Für eine Ausbildung zum PA ist es für mich wohl etwas zu spät (37a) und leider wird nach meinen Recherchen auch mein FH-Studium nicht anerkannt.
Gibt es dennoch Möglichkeiten, sich in dieser Branche zu qualifizieren ?
Ich bin derzeit mitten im Fernstudium des Wirtschafts-Ing. (auch FH) und möchte ggf. das Studium entsprechend dahingehend auslegen.

Viele Grüße,
der Quereinsteiger
 
U

u. n. own

Guest
Hallo!

Wenn Du mit "qualifizieren" meinst, dass Du gern einen entsprechenden "Abschluss" (Deutscher Patentanwalt, zugelassener Vertreter vor dem EPA) erreichen möchtest, dann wirst Du wohl Schwierigkeiten haben.

Auf der anderen Seite: wenn Du (ob in der Industrie oder in einer Kanzlei) Erfahrungen im Patentbereich sammeln kannst, ist das natürlich auch eine (praktische) "Qualifikation". Hierbei dürftest Du aber möglicherweise als "Nicht-Techniker" auch eine Portion Glück benötigen, um einen Einstieg zu finden. Ich kenne zumindest in Patentanwaltskanzleien keinen Fall, in dem ein Mitarbeiter nicht entweder Techniker oder Jurist ist (lasse mich aber gern eines Besseren belehren...).
 
P

Patty

Guest
Hallo Quereinsteiger,

als FH-ler mit 3 Berufsjahren++ außerhalb des Patentwesens kannst Du nach weiteren 3 Jahren im Patentwesen (Kanzlei oder Industrie unter den Fittichen eines EPA) zumindest die EPA-Prüfung ablegen, wenn Deine NichtPatent-Berufsjahre als "einschlägig" gemäß Artikel 3b) des Beschlusses der Pürufngskommission vom 19. mai 1994 über den Erlass von Anweisungen betr. die für die Zulassung zur europäischen Eignungsprüfung erforderlichen Qualifikation anerkannt werden. Dazu solltest Du eine entsprechende Anfrage (Artikel recherchieren und zitieren!) an das EPA (Direktion 511) machen und Deine Zeugnisse + Arbeitsplatzbeschreibung hinschicken. Als "einschlägig" wird eigentlich fast alles im technischen Bereich anerkannt. Der Wirtschafts-Ing. wird Dir da aber wohl nicht helfen. Da Dir die Deutsche PA-Ausbildung auch offen steht, aber sehr viel mehr Berufsjahre im Patentwesen gefordert werden, solltest Du erstmal 3 Jahre in die EPA-Ausbildung stecken und dann kannst Du ja weiter planen....
Viel Glück!
 
G

GAST_DELETE

Guest
patty schrieb:
Da Dir die Deutsche PA-Ausbildung auch offen steht, aber sehr viel mehr Berufsjahre im Patentwesen gefordert werden
Er hat doch geschrieben, dass nach seinen Recherchen sein FH-Studium nicht anerkannt wird. Das Kriterium der Technizität des Studiums gilt leider auch für den vereinfachten Zugang nach §172 PatAnwO. Hierbei wird insbesondere auf den Titel des Studiums Wert gelegt und andere Studienverläufe werden kaltschneuzig kategorisch ausgeschlossen, auch wenn das Studium sonst eindeutig als ein technisches oder naturwissenschaftliches anzusehen ist.
 
P

Patty

Guest
§ 172 PatAnwO (1) 2. Teilsatz gilt auch für FH-ler, d.h. mit einem technischen FH-Ingenieursstudium kann unser Quereinsteiger nach der EPA-Prüfung (3 Jahre technische Berufserfahrung + 3 Jahre Patentwesen) + weiteren 5 Jahren Patentwesen die deutsche Prüfung ablegen bzw. sich nach insgesamt 5 Jahren Patentwesen schon mal in Hagen für das Fernstudium anmelden. Das Amtsjahr entfällt übrigens.
Der "schnelle" Weg für FH-ler, bedeutet direkt nach dem Studium ins Patentwesen, nach 6 Jahren die EPA-Prüfung machen, danach in Hagen melden und nach weiteren 2 Jahren die deutsche Prüfung machen. Wenn man das als FH-ler plant, wäre eher abzuwägen, ob man nicht erst den Uni-Abschluss machen sollte und dann ins Patentwesen einsteigt- bleibt von der Zeit her nämlich ungefähr gleich. Aber wir sprachen ja auch von Quereinsteigern, die einfach nochmal eine neue Herausforderung suchen und an einer langfristigen Perspektive interessiert sind.

Details welche Studiengänge anerkannt werden, hängen immer vom Einzelfall ab, aber technische FH-Ingenieursstudiengänge werden auf jeden Fall anerkannt- der Wirtschafts-Ing. soweit ich weiß nicht. Für solche Fragen empfehle ich eine schriftliche Anfrage bei der Direktion 511 des EPA bzw. der Patentanwaltskammer.

Gruß,
patty
 
J

Johnny

Guest
patty schrieb:
Wenn man das als FH-ler plant, wäre eher abzuwägen, ob man nicht erst den Uni-Abschluss machen sollte und dann ins Patentwesen einsteigt- bleibt von der Zeit her nämlich ungefähr gleich.
Im Prinzip richtig, aber, wie Patty auch sagte, für dich als 37 jähriger Quereinsteiger zu langsam ! Quereinsteiger müssen sofort ensteigen. Wenn Du wirklich interessiert und gut bist, ist der von Patty vorgeschlagene Weg der richtige.
Viel Glück !
 
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