Beschwerde gegen Resultat Teil D

E

EQE knapp aber doch durchfaller

Guest
Hallo Gemeinde,

hat von euch jemand Erfahrungsberichte parat, ob eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Prüfer überhaupt Sinn macht?

Bei mir sind zwei Teilaufgaben aus Teil D derart unterschiedlich von den Markern bewertet worden, dass bei annähernd gleicher Bewertung genau 50 Punkte erreicht worden wären.

Hat eine Beschwerde mit einer solchen Begründung jemals zum Erfolg geführt?
 

Gunk

SILBER - Mitglied
Ich bin kein Experte für die Rechtsprechung der Beschwerdekammer für Disziplinarangelegenheiten, habe aber doch eine Reihe diesbezüglicher Entscheidungen gelesen.

Dabei wurde bei Beschwerden, die sich gegen die Bewertung richten, praktisch immer entschieden, dass die Beschwerdekammer keine Kompetenz habe über die Richtigkeit der Bewertung zu entscheiden und daher die Beschwerde zurückgewiesen wurde.

Prinzipiell darf die Beschwerdekammer nämlich nur Verstöße gegen die Prüfungsordnung prüfen, nicht jedoch die Bewertung für sich.

Ein Fall, bei dem eine Beschwerde gegen Bewertungen so weit ich mich erinnern kann erfolgreich war, drehte sich darum, dass bei einer abweichenden Entscheidung der beiden Korrektoren ein dritter (vielleicht sogar ein vierter) Korrektor hinzugezogen wurde. Diese Praxis wurde als nicht im Einklang mit der Prüfungsordnung und daher als rechtswidrig erachtet.

Obige Ausführungen beziehen sich auf das, was ich noch so in Erinnerung habe, und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
 
E

EQE knapp durchfaller und dann doch besteher

Guest
Meiner Beschwerde wurde abgeholfen.

D-Teil : 50 Punkte !!!!

I will have a nice day

Loll
 

ander

*** KT-HERO ***
gibts auch ein Aktenzeichen dazu?

_____

Von: EQE knapp durchfaller und dann doch besteher
[mailto:mad:carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 29. November 2006 12:08
An: FORUM - Aufgaben (Europäische Eignungsprüfung)
Betreff: Re: Beschwerde gegen Resultat Teil D


Meiner Beschwerde wurde abgeholfen.

D-Teil : 50 Punkte !!!!

I will have a nice day

Loll
_____

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E

EQE knapp durchfaller und dann

Guest
Nein! Es gibt kein Aktenzeichen.

Die Mitteilung ist lediglich ein Zweizeiler.
 
S

sichfragender

Guest
EQE knapp durchfaller und dann doch besteher schrieb:
Meiner Beschwerde wurde abgeholfen.

D-Teil : 50 Punkte !!!!

I will have a nice day

Loll
Allen Ernstes? Das ist das erste Mal, dass ich so etwas höre. Und du bist ganz sicher kein kleiner böser Troll, der die armen knapp Durchgefallenen dazu verleiten will, ihr sauer erspartes Geld in die Beschwerdegebühr zu stecken, und den Beschwerdekammern damit Arbeit verschaffen will? (Na ja, Beschwerdefrist ist ja eh vorbei.)

Ich glaube das erst, wenn ich das Schreiben vom EPA mit eigenen Augen gesehen habe (vielleicht magst Du das ja mal scannen und die perönlcihen Daten schwärzen)? Nix für ungut, aber ich traue nur Sachen, die ich selbst gesehen habe...
 
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