Berechnungsmodell

Eisbär

Schreiber
Hallo,

als Neuling eine Frage zu einm wohl bereits heftig diskutierten Thema "Gehalt nach Ausbildung":

Es gibt ja verschiedene Modelle:
a) freiberuflich
b) festangestellt mit festgelegtem Jahresgehalt
c) festangestellt mit Basisgehalt zzgl. Umsatzbeteiligung

Zu c) konnte ich hier im Forum nichts finden, deshalb meine Frage:

Ist Variante c) eher die Ausnahme oder durchaus üblich?
Von welcher Größenordnung kann man bei den beiden Varaiblen "Basisgehalt" und "Umsatzbeteiligung" ausgehen?

Ist z.B. Basisgehalt p.a. = 40000 und
Umsatzbeteiligung (an verrechenbarer Leistung) = 30%
realistisch (bzw. obere / untere Grenze)?

Für Auskunft bin ich sehr dankbar.

Grüße
Eisbär
 

grond

*** KT-HERO ***
Eisbär schrieb:
Ist Variante c) eher die Ausnahme oder durchaus üblich?
Die meisten dürften noch nicht bei so vielen Kanzleien freie Mitarbeiter gewesen sein, um tatsächlich verlässliche Aussagen hierzu machen zu können. Ich persönlich halte es eher für selten, weiß aber mindestens einen Fall, wo das so ist. Der Grund ist wohl die Angst, dass der allein durch Umsatzbeteiligung bezahlte Mitarbeiter als scheinselbständig angesehen werden könnte, weshalb lieber ein Grundgehalt mit Sozialversicherung geleistet wird.


Ist z.B. Basisgehalt p.a. = 40000 und
Umsatzbeteiligung (an verrechenbarer Leistung) = 30%
realistisch
Naja, die meisten Kanzleien scheinen 40% Umsatzbeteiligung zu geben, wenn es gar kein Grundgehalt gibt. Insofern müsstest Du für 40.000 fix plus 30% Umsatzbeteiligung mal eben 400.000 EUR Umsatz machen, damit die 10% weniger sich in den 40.000 Fixgehalt wiederspiegeln. Das scheint mir äußerst unrealistisch.

Setzt man 50% Umsatzbeteiligung als normal an (wenn man beide Zulassungen hat, kann man das bei manchen Kanzleien durchaus bekommen, scheint aber nicht allgemein üblich zu sein), dann blieben 200.000EUR Umsatz übrig, was sicherlich machbar ist. Insofern wäre ein solches Angebot sicherlich bei den besseren einzuordnen.

Als Nachteil muss man sich bei einer Gehaltskomponente aber auch gleich von Anfang an einen ziemlich hohen Erwartungsdruck gefallen lassen, denn die Kanzlei will erfahrungsgemäß nicht einfach aus Nettigkeit einen Kostenfaktor bzw. -risko (Krankheit, Urlaub usw.) tragen. Bei reiner Umsatzbeteiligung hingegen schlagen nur die Bürokosten zubuche, ansonsten ist es relativ egal, wie sehr sich der Anwalt denn nun rentiert.
 

Ragnar13

Vielschreiber
es gibt auch noch eine Möglichkeit:

d) festangestellt mit reiner Umsatzbeteiligung.

Das heißt, die Sozialbeiträge werden bezahlt, so dass keine Gefahr von Scheinselbständigkeit besteht. Ich habe selbst früher so gearbeitet, allerdings als Patentsachbearbeiter ohne Prüfungen. Im Unterschied zu einem Freiberufler besteht Anspruch auf den gesetzlichen bezahlten Mindesturlaub, wobei sich das Urlaubsentgelt aus dem Durchschnittsgehalt (=der Umsatzbeteiligung) der letzten drei Monate berechnet.
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Die Sache läuft so:

Der junge PA sollte 150-200.000€ abrechnen nach außen und verdienen 75-100.000€. Da sind dann alle Mischmodelle denkbar.

Zur reinen Umsatzbeteiligung: 40% ist sehr wenig - bei hohem Stundensatz und guten Mandanten und Akten aber evtl. ok.
 
Oben