A
Andreas
Guest
Bei der Diskussion um den möglichen Beitritt der Patentanwälte zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte ist mir folgendes noch nicht klar geworden:
Mal angenommen, es erfolgt kein Beitritt und man hat sich als PA eine privates "Altersvorsorgepaket" zusammengestellt.
Nun würde der Staat auf die Idee kommen, eine Bürgerversicherung für alle einschließlich der Selbständigen einzuführen.
Dürfte diese Regelung dann nur für zukünftige Selbständige angewendet werden oder könnten auch Selbständige, die bereits vor Inkrafttreten der Regelung selbständig waren, zum Beitritt zur Bürgerversicherung gezwungen werden?
Könnte ein Beitrittszwang abgewendet werden, da man mit einer privaten Altersvorsorge typischerweise eine langfristige Dauerverpflichtung eingegangen ist, die eine Art Bestandsschutz genießen müßte?
Wie ist die Rechtslage? Diesbezüglich würden mich fundierte Rechtsmeinungen interessieren.
Mal angenommen, es erfolgt kein Beitritt und man hat sich als PA eine privates "Altersvorsorgepaket" zusammengestellt.
Nun würde der Staat auf die Idee kommen, eine Bürgerversicherung für alle einschließlich der Selbständigen einzuführen.
Dürfte diese Regelung dann nur für zukünftige Selbständige angewendet werden oder könnten auch Selbständige, die bereits vor Inkrafttreten der Regelung selbständig waren, zum Beitritt zur Bürgerversicherung gezwungen werden?
Könnte ein Beitrittszwang abgewendet werden, da man mit einer privaten Altersvorsorge typischerweise eine langfristige Dauerverpflichtung eingegangen ist, die eine Art Bestandsschutz genießen müßte?
Wie ist die Rechtslage? Diesbezüglich würden mich fundierte Rechtsmeinungen interessieren.