Austritt aus der Rentenversicherung/ Versorgungswerk

G

GAST_DELETE

Guest
Hallo,

hat jemand schon einmal den Antrag des Versorgungswerkes zur Befreiung von der gesetzl. Rentenversicherung ausgefüllt? Was muss ich da genau angeben? Was passiert eigentlich, wenn ich in die Industrie außerhalb Bayerns wechsle, aber meinen Kanzleisitz in Bayern belasse?

Danke
 
V

Versorgter

Guest
Bei mir kam eine Info des Bayerischen Versorgungswerkes ins Haus, in der nach meiner Erinnerung gesagt wurde, dass man die Angestelltentätigkeit in dem Bundesland ausführen müsse, in dem man auch Pflichtmitglied im Versorgungswerk ist. Das hieße, dass eine Befreiung bei Dir nicht funktionieren würde, weil Deine Industrietätigkeit außerhalb Bayerns ist. Da ich aber nicht ganz sicher bin, rate ich zur Nachfrage beim Versorgungswerk und im Zweifel auf jeden Fall zur Antragsstellung.

Bei mir ist der Fall etwas anders, da ich außerhalb Bayerns angestellt bin und auch den Kanzleisitz außerhalb Bayerns verlegt habe (ich wollte keinen Briefkasten aufrecht erhalten). Ich kann zwar freiwillig Mitgleid bleiben, aber das reicht nicht für eine Befreiung.

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Hallo,

hat jemand schon einmal den Antrag des Versorgungswerkes zur Befreiung von der gesetzl. Rentenversicherung ausgefüllt? Was muss ich da genau angeben? Was passiert eigentlich, wenn ich in die Industrie außerhalb Bayerns wechsle, aber meinen Kanzleisitz in Bayern belasse?

Danke
 
P

Plempi

Guest
"Bei mir ist der Fall etwas anders, da ich außerhalb Bayerns angestellt bin und auch den Kanzleisitz außerhalb Bayerns verlegt habe ..."

Wie kann man angestellt sein und zugleich eine eigene Kanzlei haben und welchen Status hat man dann?
 
P

PatAss

Guest
Man ist für seinen Arbeitgeber als Patentassessor tätig; ansonsten als Patentanwalt.
 
V

Versorgter

Guest
>...mit der Lizenz zum Gelddrucken...

....???????

Was soll dieser merkwürdige Kommentar und der weitere, den zu wiederholen ich mir hier erspare.

Bevor Legenden entstehen: Man ist angestellt, mit 40 Std. Woche üblicherweise, und hat den Verdienst, der üblicherweise bei PAs/European Patent Attorneys gezahlt wird. Zahlen hierüber sind ja schon ausführlich in anderen Threads diskutiert worden.

Eine freiberufliche Nebentätigkeit ist vom Arbeitgeber erlaubt. Man kann also nach Feierabend noch PA sein, wenn man will und Mandanten hat. Aber man hat zunächst erst mal einen 8 h Tag im Angestelltenverhältnis. Wer glaubt, er könne danach noch sonst wie viel verdienen (s. Zitat), setze sich Abends noch an den Schreibtisch und hänge nochmal 8 h dran und arbeite das Wochenende durch. Für arbeitswütige Singles ist das vielleicht machbar.

Also ganz ruhig bleiben...Nicht dass ich arm wäre, aber das obige Zitat geht an der Sache wohl vorbei.

Oder mache ich etwa was falsch (außer dass ich die Abende und Wochenden gern mit Frau und Kind verbringe)....?
 
G

Gastel

Guest
Versorgter schrieb:
Bei mir kam eine Info des Bayerischen Versorgungswerkes ins Haus, in der nach meiner Erinnerung gesagt wurde, dass man die Angestelltentätigkeit in dem Bundesland ausführen müsse, in dem man auch Pflichtmitglied im Versorgungswerk ist. Das hieße, dass eine Befreiung bei Dir nicht funktionieren würde, weil Deine Industrietätigkeit außerhalb Bayerns ist.
Das würde mich wundern; soweit ich weiß, mchen das doch alle PatAss, auch außerhalb Bayerns: Sie lassen sich inBayern nieder und befreien sich aus der BfA.

Ihc glaube, Du hast das misverstanden: Du kannst nur dort im VW sein,, wo Du PA bist
 
N

Neuer-Gast

Guest
Also, ich fasse zusammen: demnach scheint es zu funktionieren, dass wenn man eine Kanzlei in Bayern hat, sich auch von der Renternversicherung befreien lassen kann, auch wenn man in der Industrie als Patentassessor tätig ist, und dieser arbeitgeber nicht inBayern ist; oder????

Welchen Antrag für die Befreiung nimmt man denn? Den von den Rechtsanwälten?
 

karl-heinz

Schreiber
Nachdem ich im Forum bisher leider noch keine Antworten gefunden habe, möchte ich das Thema "Austritt aus der gesetzlichen Rentenversicherung" wieder aufgreifen und fragen, auf welche Weise es möglich ist, sich trotz eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Aller Voraussicht nach werde ich demnächst meine bisherige freiberufliche Tätigkeit als PA im Vollerwerb beenden, um als abhängig beschäftigter Patentassessor in einem Unternehmen außerhalb Bayerns zu beginnen.

Meinen Kanzleisitz, der sich ebenfalls außerhalb Bayerns befindet, werde ich wohl beibehalten können.

Zwar sehe ich grundsätzlich kein Problem darin, meine bisherige Mitgliedschaft im Versorgungswerk beizubehalten und keine Beiträge an die "Deutschen Rentenversicherung" zu zahlen, doch befürchte ich, dass irgendwann die "Deutsche Rentenversicherung" an mich heran tritt und eine Nachzahlung der Beiträge verlangt.

Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Meinungen und Erfahrungen hierzu!!!
 

Patentonkel

GOLD - Mitglied
karl-heinz schrieb:
Aller Voraussicht nach werde ich demnächst meine bisherige freiberufliche Tätigkeit als PA im Vollerwerb beenden, um als abhängig beschäftigter Patentassessor in einem Unternehmen außerhalb Bayerns zu beginnen.

Meinen Kanzleisitz, der sich ebenfalls außerhalb Bayerns befindet, werde ich wohl beibehalten können.
kanzleisitz ausserhalb bayerns bedeutet ja schonmal keine pflichtmitgliedschaft im VW. von daher gibt es wohl kaum möglichkeiten, um die deutsche rentenversicherung bund einen bogen zu machen.

karl-heinz schrieb:
Zwar sehe ich grundsätzlich kein Problem darin, meine bisherige Mitgliedschaft im Versorgungswerk beizubehalten und keine Beiträge an die "Deutschen Rentenversicherung" zu zahlen, doch befürchte ich, dass irgendwann die "Deutsche Rentenversicherung" an mich heran tritt und eine Nachzahlung der Beiträge verlangt.
warum ist das kein problem? dein neuer AG wird doch automatisch für dich die beiträge zur rentenversicherung abführen, es sei denn du kannst deine befreiung von der versicherungspflicht nachweisen. diese zu erhalten wird jedoch schwierig sein.

imho wird die DRV mit sicherheit die beiträge einfordern.
 
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