Hallo,
ich würde gerne mal Eure Meinungen zum folgenden Thema wissen. Angenommen, man ist EPA in einer Industrieabteilung in 3 Jahren geworden. Um selbstständig zu arbeiten, will man noch PA werden. Dafür geht man für ungefähr 2 Jahre in eine Kanzlei und macht noch ein Hagen-Studium. Anschliessend geht man noch für ungefähr ein Jahr auf die Ämter. Nun sind meine Fragen:
1) Kann man während der Kanzleizeit mit einem Gehalt rechnen, das deutlich mehr ist als normale Kandidatenvergütung? Schliesslich ist man dann schon EPA und hat 3 Jahre in der Patentabteilung verbracht.
2) Ist man nach der Amtszeit trotzdem Junganwalt oder ist man dann schon etwas mehr? Schliesslich hat man dann bereits 7 Jahre in der Patentbranche verbracht.
3) Wann kann man nach so einem Werdegang frühestens Partner einer Kanzlei werden? Oder anders gefragt, wie lange muss man dann mindestens als Nichtpartner einer Kanzlei arbeiten?
Danke schön für die Beiträge.
ich würde gerne mal Eure Meinungen zum folgenden Thema wissen. Angenommen, man ist EPA in einer Industrieabteilung in 3 Jahren geworden. Um selbstständig zu arbeiten, will man noch PA werden. Dafür geht man für ungefähr 2 Jahre in eine Kanzlei und macht noch ein Hagen-Studium. Anschliessend geht man noch für ungefähr ein Jahr auf die Ämter. Nun sind meine Fragen:
1) Kann man während der Kanzleizeit mit einem Gehalt rechnen, das deutlich mehr ist als normale Kandidatenvergütung? Schliesslich ist man dann schon EPA und hat 3 Jahre in der Patentabteilung verbracht.
2) Ist man nach der Amtszeit trotzdem Junganwalt oder ist man dann schon etwas mehr? Schliesslich hat man dann bereits 7 Jahre in der Patentbranche verbracht.
3) Wann kann man nach so einem Werdegang frühestens Partner einer Kanzlei werden? Oder anders gefragt, wie lange muss man dann mindestens als Nichtpartner einer Kanzlei arbeiten?
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