Ausbilderanzeige

RCH

Vielschreiber
Liebe Teilnehmer,

ich arbeite seit einem Jahr in einer PA-Kanzlei als Kandidat. In einem kürzlich geführten Gespräch sind mein Chef und ich zu der Einigung gekommen, dass wir unsere Zusammenarbeit fortsetzen sollten, da ich mich in dieser Probezeit wohl nicht all zu dumm angestellt habe. In meinem Vertrag stand, dass ich nach Ablauf dieser Frist im positiven Falle "angemeldet werde". Nun habe ich mich bisher zwischen all den Bescheidserwiderungen und Anmeldungen u.sw. nicht um solche "Formalien" gekümmert, auch weil ich ja erst dieses Gespräch abwarten wollte, doch es sieht so aus, dass ich mich jetzt wohl zu etwa 99,999% selbst um meine Anmeldung kümmern muss. Im Zusammensuchen der notwendigen Informationen (u.a. über das b.b. technische Jahr) bin ich auf dieses Forum gestoßen.

Meine einzige noch offene Frage ist nun (bitte nicht lachen): Wie sieht denn so ein "formloses" Schreiben für eine Ausbilderanzeige aus, was der Ausbilder an den Präsidenten schicken muss. Ich soll es selbst erstellen und meinem Chef zur Unterschrift vorlegen. Mein Chef meint, dafür müsse es doch auch Vordrucke (u.a. beim DPMA) geben. Dort finde ich leider nichts dergleichen. Formlos bedeutet ja nicht, das es egal ist, was drinsteht. Ich gestehe ihm ja zu, dass er genug um die Ohren hat und möchte ihm ja auch solche "Nebensächlichkeiten" vom Leib halten.

Kann mir da jemand helfen?

Vielen Dank

Hecker
 
G

Gast2

Guest
Ruf doch mal beim DPMA an, die dürften am besten Auskunft geben können.
- Andererseits - bist Du der erste Kandidat in Deiner Kanzlei? Wenn nein, müßte es entsprechende Schreiben für Deine Vorgänger/innen ja auch gegeben haben.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Wie wäre es mit:

"Hiermit erkläre ich, dass ich die Ausbildung des Kandidaten xy zum Patentanwalt übernehme."

oder

"Hiermit bestätige ich, dass Kandidat xy seine Ausbildungszeit in meiner Kanzlei/meinem Unternehmen unter meiner Ausbildung absolviert."

oder

"Ich bin der Chef von xy und werde die Peitsche nach den Regeln der Ausbildungsverordnung geziemend schwingen."

Kurz: Dein Ausbilder muss nur anzeigen, dass er Dich auch wirklich ausbildet, und Du es nicht einfach erfunden hast. Da genügt ein Satz.
 
N

Nick

Guest
Sicherheitshalber sollte der beabsichtigte Beginn des Meldungszeitraums angegeben werden.
 

RCH

Vielschreiber
Vielen Dank für die schnellen Antworten,

beim DPMA habe ich ja bereits gestern angerufen. Die Dame dort meinte nur, dass ohne dieses Schreiben eben gar nichts losginge (trotz Nachweis der experimentellen Tätigkeit usw.) und mein Chef dieses und jenes, vor allem die persönliche Form "ich" usw. beachten müsse, er aber das entsprechend ja wissen müsse blablabla

Da ahnte ich allerdings noch nicht, dass diese Aufgabe wieder mir zufallen würde und ich mich am Ende doch "selbst"bestätigen muss.

Ein Formular, was vom letzten und nicht mehr anwesenden Kandidaten existierte, genügte diesen Anforderungen aber keineswegs, weshalb ich dieses auch nicht verwenden möchte. Deshalb hoffte ich, dass eventuell irgendwelche Musterschreiben existieren, die man sich aus dem Internet holen kann. Aber das scheint eben doch nicht der Fall zu sein.

So werde ich mich nun doch schöpferisch betätigen müssen, danke für die Hinweise.

H.
 
G

grond

Guest
Hecker schrieb:
Da ahnte ich allerdings noch nicht, dass diese Aufgabe wieder mir zufallen würde
Sicher, dass Du die Ausbildung dort machen willst? Ein Jahr Vorlauf vor der Meldung ist schon ein ziemlicher Klopper, normal sind drei oder vier Monate, es gibt auch Kanzleien, die mit dem ersten Tag den Kandidaten melden...
 

Horst

*** KT-HERO ***
Bitte nicht schon wieder einen Ausbildungs-Thread anfangen! Wenn es einem gefällt, ist doch alles prima. Wir kennen den ganzen Sachverhalt doch nicht.

Bitte, bitte...
 
K

Kand.

Guest
Also nach einem Jahr Bescheidserwiderungen etc. sollte man doch ein formloses Schreiben hinkriegen ....

Du schreibst:

"Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit beantrage ich gemäß § 2 Abs. 1 PatAnwAPO die Zulassung zur Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.

Meine Ausbildung wird am 1. März 2006 bei Herrn Patentanwalt XX in der Kanzei XYZ, Adresse, beginnen.

Die hierfür gemäß § 2 Abs. 2 PatAnwAPO notwendigen Unterlagen, inkl. einer Bestätigung meines zukünftigen Ausbilders über dessen Bereitschaft zur Übernahme der Ausbildung, finden Sie anliegend.

Sollten Sie noch zusätzliche Informationen von mir benötigen, so stehe ich für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

ZZZ"

Dein Ausbilder schreibt:

"Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit erkläre ich gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 PatAnwAPO die Bereitschaft zur Übernahme der Ausbildung von ZZZ gemäß den einschlägigen Normen der PatAnwAPO. Die Ausbildung wird am 1. März 2006 beginnen.

XX
Patentanwalt"
 

RCH

Vielschreiber
Danke nochmals,

@Kand.
mein bereits erstelltes Schreiben hat einen ähnlichen Wortlaut.

Was die Kanzlei betrifft: Ich habe mir das bereits vor einem Jahr alles sehr genau überlegt. Es mag sein, dass manche Chefs weniger vorsichtig beim Einstellen von zukünftigen Mitarbeitern sind, aber diese Kanzlei war tatsächlich das Beste, was mir passieren konnte, auch oder gerade weil es uns nicht an Arbeit mangelt...
 
P

Plempi

Guest
Gibt es denn Kanzleien, die aufgrund ungenügender Arbeit und damit zu geringer Auslastung, Kandidaten entlassen? Kann ich mir nicht vorstellen. Höchstens man geht als Kandidat, weil man zu wenig Geld bekommt, oder nimmt noch zusätzliche Tätigkeiten auf. Deswegen ist es nicht eine Frage, ob genügend Arbeit vorhanden ist, sondern inwieweit das, was man arbeitet, vergütet wird und ob man damit die Fixkosten decken kann.
 
G

grond

Guest
Horst schrieb:
Bitte nicht schon wieder einen Ausbildungs-Thread anfangen! Wenn es einem gefällt, ist doch alles prima.
'Tschuldigung... Beim ersten Mal bin ich über das Jahr Vorlauf hinweggegangen, weil es nun ja vorbei ist, aber wenn der Ausbilder noch nicht einmal das Schreiben selber machen will? Naja, hast ja recht, bleibt jedem selbst überlassen. Aber heul nicht, wenn er dann in einem Jahr wiederkommt und über skrupellose Ausbilder wettert... ;)
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Plempi schrieb:
Gibt es denn Kanzleien, die aufgrund ungenügender Arbeit und damit zu geringer Auslastung, Kandidaten entlassen? Kann ich mir nicht vorstellen.
Allerdings gibt es die. Zwei meiner Kollegen dürfen zwar Ihre Ausbildung noch zu Ende machen, weil es nur noch ein paar Monate jeweils sind, aber das wars dann auch, denn für sie gibt es nicht mehr genügend Arbeit...
 
G

Gast57

Guest
Hallo, wenn deine beiden Kollegen nach dem Amtsjahr Arbeit suchen, so sollensie mal hier ihre e-mail posten. Ich setze mich dann mit Ihnen in Verbindung.

Gruss
Gast57
 
J

Junganwalt

Guest
Eine "gute" Ausbildungskanzlei zu finden ist sicher das A und O. Der Ausbilder muss noch genügend Zeit haben, um Dinge zu erklären. Vor allem muss er sie aber selber noch können. Meine Erfahrung ist, je länger ein PA im Geschäft ist, desto weniger kennt er sich in der Rechtsprechung etc aus. Dafür kann der schneller eine Anmeldung 'runterdiktieren und dem Mandanten noch ein paar flankierende Schutzrechte verkaufen. Das ist gut fürs Geschäft - hat aber nichts mit prüfungsrelevanter Ausbildung zu tun.

Die Wahl der Kandidatenstelle ist m.E. noch viel wichtiger als die Wahl der künftigen Kanzlei. Man sollte daher unbedingt nachfragen, wie die Ausbildung konkret abläuft. Nur Bescheidserwiderungen oder Anmeldungen kloppen bringt garnichts - von Übersetzungen will ich erst garnicht reden.

Der Mix ist entscheidend. Da darf auch Marken- und Geschmacksmusterrecht nicht fehlen - einschließlich aller Nebenverfahren. Viele ältere PAe kennen noch nicht einmal eine Eintragungsbewilligungsklage oder Sequestration. Kann man ihnen auch nicht verübeln, da sie viel zu selten vorkommen. Als Kandidat MUSS man sie aber kennen. Da muss man sich auch selber einmal ein Buch zur Hand nehmen können und in Ruhe nachlesen. Dann besprechen. Dann diktieren. Dann wieder besprechen. Dann lernt man vielleicht etwas. Eine zweijährige Kandidatenzeit ist ohnehin extrem schnell vorüber. Wer da zuviele Bescheidserwiderungen oder Anmeldungen gemacht hat, verpasst viel und hat daher große Lücken. Also ruhig ein paar Monate extra machen. Das ist bestens investierte Zeit. Später zeigt einem niemand mehr freiwillig etwas.
 
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