Aufwand für Einsendeaufgaben

K

koulon

Guest
Ich würde gerne einmal andere Meinungen zum Thema: Aufwand zur Bearbeitung der Einsendeaufgaben hören. Bislang sind mir nur Gerüchte zu Ohren gekommen, daß sich das massiv gesteigert hat (Es war von 20 Wochenstunden die Rede)
Kann mir jemand sagen ob das stimmt ??
Schon mal Danke
 
R

Right On

Guest
@koulon

Stell Dich einfach darauf ein, dass in der Abschlussprüfung keine sehr grossen Unterschiede gemacht werden, ob Du "nur" Patentanwalt bist oder ein Jurist im 1. Staatsexamen, wobei sich der Stoff in der Prüfung allerdings auf die behandelten Themen beschränkt. Der Volljurist hat ein noch weiteres Themengebiet. Somit sind die Aufgaben nur eine gute Übung. Mit Skript lesen, Hausaufgaben machen, vergessen ist das Hagen-Studium nicht mit Erfolg abzulegen.

Kopf Hoch

Right On
 
L

Lisa

Guest
20 Wochenstunden jede Woche halte ich für völlig übertrieben.
Ich denke 20 Stunden pro Einsendeaufgabe für Lektüre der Aufgabe, Lösungsskizze und ausformulieren sollten völlig ausreichen, eventuell sogar etwas weniger, damit wärst Du dann jedenfalls bei etwa 20h im Monat nicht in der Woche.

Zur Vorbereitung der Hagenklausur muss man noch ein paar Tage extra rechnen, die würde ich aber kurz vor der Klausur einplanen.
Die Skripte sollte man dann allerdings schon gelesen haben, und nicht nur die Hälfte und dann nach dem Bestehen der letzten notwendigen Einsendeaufgabe den Griffel fallen gelassen haben.
 
L

Lisa

Guest
Sorry, ich wollte natürlich sagen "Lektüre des Skriptes" nicht "Lektüre der Aufgabe"...
 
K

Kand.

Guest
20 Wochenstunden sind dann wohl doch etwas zu hoch gegriffen, schließlich muß man ja neben dem Studium auch noch etwas arbeiten:)

Nach meiner Erfahrung aus dem ersten Jahr Hagen, muß man ungefähr mit etwa 3 bis 4 Stunden für eine gewissenhafte Lektüre des monatlichen Skriptes und dann nochmals mit etwa 3 bis 8 Stunden für eine sorgfältige Bearbeitung der Einsendeaufgabe rechnen. Macht also ungefär 6 bis 12 Stunden im Monat. Sicher gibt es jedoch Kandidaten, die etwas mehr oder weniger Zeit veranschlagen würden.

Ein Wochenende hat mir jedenfalls immer bei weitem für die Lektüre des Skripts und die Bearbeitung der Einsendeaufgaben gereicht.
 
G

Gast 2

Guest
Nach meinen Erfahrungen sind die Semesterwochenstunden, die die Uni Hagen angibt, sehr realistisch.

Wer das Skript in 3 bis 4 Stunden vollständig durchgearbeitet hat, ist entweder schlicht genial (so Leute gibt's tatsächlich!) oder aber arbeitet das Skript nur sehr oberflächlich durch.
Ich brauche schon ein paar Stunden mehr.

Umgekehrt sind aber 20 Wochenstunden dann doch zu hoch gegriffen.
 
G

Gast 2

Guest
Kann man auf der Homepage nachlesen:

http://www.fernuni-hagen.de/REWI/PATENT/Web-Seiten/infos.htm


Kurs-Nr. Kurstitel Kursstunden Autor (+ Betreuer)
1. Studienjahr
91011/12/13 Grundlagen des Bürgerlichen
Rechts 140 Eisenhardt/Fitzner (Weber)
91021/22/23 Handelsrecht 20 Raisch (Weber)
91031/32/33 Gesellschaftsrecht 20 Eisenhardt (Hofmeister)
91041/42/43 Arbeitsrecht 20 Stoffels (Hofmeister)
91051/52/53 Die Patentverletzung 20 Neuhaus (Hofmeister)
2. Studienjahr
92011/12/13 Kartellrecht 40 Raisch u.a. (Hofmeister)
92021/22/23 Wettbewerbsrecht 40 Bartenbach (Hofmeister)
92051/52/53 Einführung in das öffentliche Recht 60 Gusy (Hofmeister)
92041/42/43 Einführung in das Recht der Europäischen Gemeinschaft 60 Borchardt (Hofmeister)
92031/32/33 Verfahrens- und Vollstreckungsrecht 80 Grunsky (Hofmeister)
92061/62/63 Lizenzvertragsrecht 60 Winzer (Hofmeister)
92071/72/73 Verfahrensrecht in Patentsachen 60 van Hees (Hofmeister)
92081/82/83 Patentanwaltsrecht 20 Gesthuysen/Gerlach (Hofmeister)
 
R

Robby

Guest
Der durchschnittliche Aufwand der Kandidaten in meinen Hagen-Gruppen lag deutlich darunter. Etwa die Hälfte hat nur jeweils die Aufgaben bearbeitet ohne den Rest des Skriptes zu lesen und dann vor der Prüfung bis zu einer Woche gelernt. Im ersten Jahr hast Du es auch deutlich leichter, wenn Du in der Schule bereits mit BGB konfontiert wurdest, auch wenn es ums alte Schuldrecht ging. Im ersten Jahr ist der Aufwand also allgemein sehr gering, im zweiten Jahr lohnt es sich insbesondere bei der ZPO schon im Eigeninteresse im Hinblick auf die DPMA-Prüfung mehr zu investieren.
 
K

Kurt

Guest
@ Gast 2:
Für die BGB-Kurse hieße das also ca. 20h pro Einsendeaufgabe alle 3-4 Wochen. Ich denke, dass der tatsächliche Aufwand in der Tat nicht darüber lag in meinem Fall. Vielleicht sogar eher die Hälfte des angegebenen Aufwandes.
Die meiste Zeit kostet es halt doch immer, die Lösung in den REchner einzutippen. Eigentlich sollte man auch Diktate einschicken dürfen. ;-)
 
H

Hugo

Guest
Ausnahmsweise mal kein Witz. Liest man intensiv, interessiert und solange, bis ein "Aha-Erlebnis" aufkommt und das täglich etwa 1 bis 1,5 Stunden, so kommen pro Monat 30 bis 40 h zusammen.

Wer abends nach intensiver Kopfarbeit, vor allem nach Prüfung von 80-seitigen Entgegenhaltungen müde ist, wird diese intensive Lesearbeit nicht leisten können. Es aber zu versuchen, sollte die Übung von uns allen sein, denn eine Woche vor Klausuren lernen wird in der Regel nicht reichen.

Ich weiss nicht, wie es anderen geht, aber in meinem ersten Studium -Quantenchemie, Physikalische Chemie und Chemische Physik (ja, es gab beide Lehrstühle an meiner Uni) ging es mir anders als im Hagen-Studium, wo einfache Sachverhalte mit gotterbärmlich viel Text beschrieben werden. Dies mag an der mangelnden Struktur unserer Gesetzestexte liegen. Im Endeffekt müssen Juristen um Größenordnungen mehr Text lesen als Naturwissenschaftler, wobei die dargestellten Sachverhalte in juristischen Texten nicht immer auf DAS wesentliche Element zurückzuführen sind. Das ist es, was einen Jurist (und das sind PA's) ausmacht und berechtigt, entsprechende Honorare zu verlangen.

Die Hagen-Skripte sind m.E. eine gute Anleitung an das, was auch erwartet wird. Querzulesen bringt aber einem selbst mehr, zumindest mir.

Nur laßt euch nicht durch Verbreitung von Angst, Unsicherheit und Zweifel verunsichern. Lest und lernt, wenn es auch zunächst überhaupt nicht so scheint, als würde der Hagen-Kram nur Ansatzweise auf das passen, was ihr derzeit in der Kanzlei macht. Vor allem dann nicht, wenn ihr NUR übersetzen und Entgegenhaltungen kommentieren dürft und dies auch in späteren "Semestern".

Also, viel Spass beim zeitigen lesen und lernen :)

Hugo
 
G

Gast 2

Guest
Moment,
die Angaben der Uni Hagen sind Semesterwochenstunden; also nicht nur die Hausaufgabe, sondern auch die Zeit für das Durcharbeiten der Skripten + mögliche weitere Arbeiten (z.B. Nachlesen im Kommentar; ist bei BGB meist nicht nötig, bei den ZPO-Skripten geht's nicht ohne!).

Für die Hausaufgabe selbst halte ich 3 bis 8 h für realistisch; je nach Aufgabe und Anspruch an sich selbst.
 
K

Kurt

Guest
@Gast 2:
natürlich meinte mit dem Aufwand nicht nur die Bearbeitung der Aufgabe an sich sondern auch die Bearbeitung des thematisch damit verbundenen Themengebietes laut Skript.
 
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