Aubildung ohne Amtsjahr?

Raney

BRONZE - Mitglied
Hallo zusammen,

habe bezüglich der Ausbildung eine Frage. Da ich derzeit nach einer Kanzlei suche, die mich als Kandidat aufnehmen kann bin ich auch auf einen alternativen Ausbildungsweg gestossen, der mir bei einem Gespräch mit einer möglichen Kanzlei angeboten wurde. Dort hieß es, dass eine Ausbildung auch ohne das Amtsjahr möglich ist. Voraussetzung ist, dass man zuerst eine Eurpean Attorney wird und erst anschließend das Fernstudium in Hagen absolviert, dauert wohl alles zusammen acht statt drei Jahre, bis man auch deutscher Patentanwalt wird.
Hat jemand schon davon gehört bzw. Erfahrung mit dieser Art der Ausbildung?
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Mir stand der gleiche Weg offen und obwohl ich das Amtsjahr nicht mehr brauche, habe ich mich für die Kandidatenausbildung entschieden, da der immense Vorteil darin liegt, gut auf die Abschlussprüfung vorbereitet zu werden und im Patentgericht auf der Seite der Richter zu sitzen. Dies gibt unglaubliche Einblicke. Zudem bin ich demnächst für 2 Monate am LG Düsseldorf. Dies ist auch nur als Kandidat möglich.

Also es geht nichts über die Kandidatenausbildung.

Gruß
Alex
 

sweeto

BRONZE - Mitglied
Natürlich sind diese Einblicke sehr vorteilhaft, ich denke jedoch, dass die Erfahrung nach acht Jahren weit über der Erfahrung liegt, die man sich in 3 Jahren Amtsjahr mit Einblicken ins Amt aneignen kann.
Die 8 Jährige Ausbildung wird (wenn überhaupt) eigentlich nur/oft in der Industrie veranstaltet. Bei einer Kanzlei, die dies anbietet wäre ich zumindest vorsichtig. Es muss nichts schlechtes heißen, aber es liegt wohl auf der Hand, dass die Kandidatenausbildung für diese Kanzlei wohl eher ein Kreuz darstellt, oder?

Grüße
sweeto
 

rettich

BRONZE - Mitglied
Für mich riecht das ganze nach Ausbeutung und nicht nach Ausbildung. Die Kanzlei profitiert nach 2 oder 3 Jahren von einer vollwertigen Arbeitskraft, ein eventueller Wechsel ist für den "Ausubildenden" aber wegen der fehlenden DE-Zulassung erschwert. Bei einem Wechsel zu einer anderen Kanzlei müsste er evtl. sogar mit der Kandidatenausbildung (und dem entsprechenden Gehalt) anfangen. Wenn das Gehalt nicht wirklich sehr gut ist oder sonstige starke Gründe für dieses Modell sprechen (einziges Angebot in absoluter Wunschstadt, schwere Vermittelbarkeit wg. exotischem Fachgebiet o.ä.), würde ich die Finger davon lassen. Das Gehalt darf man dabei nicht nur mit den ersten drei Jahren als Kandidat vergleichen. Man muss in Rechnung stellen, dass der Kandidat nach drei Jahren fertig ist und erheblich mehr verdient, man muss also über 8 Jahre mitteln.
 
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