Anwesenheitspflicht AG

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Patti

Guest
Hallo,
habe die Ausbildung gerade neu angefangen. Wie ist dass eigentlich mit der Anwesenheitspflicht bei der AG? Wird dort eine Anwesenheitsliste geführt? Und muss man sich abmelden, wenn man krank ist oder Urlaub hat?
 
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MünchnerAG

Guest
Du müsstest Deine Angaben etwas spezifizieren, um eine verlässliche Auskunft zu erhalten, da die AGs von Ort zu Ort anders durchgeführt werden.

In München wird keine Unterschriftenliste geführt. Dennoch ist die Teilnahme an den AGs verpflichtend.

Dieses Forum wird im übrigen auch ab und zu von dem Anwalt besucht, der die AG in München leitet. Entnehme dieser Aussage bitte, was Du möchtest.....
 
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Patti

Guest
Habe mich auf die AG für Norddeutschland bezogen. Ist wie mein Ausbilder sagte in Hannover und eigentlich wollte ich während des nächsten Termins Urlaub nehmen.
 
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Klaus Bungartz

Guest
Ich bin einer der AG-Leiter in Köln. Grundsätzlich ist die AG eine Pflichtveranstaltung, an der natürlich nicht immer teilgenommen werden kann (Urlaub, Verhandlungen, Krankheit etc.). Allerdings sind meiner Meinung nach die AGs als Ausbildungsleistung für die Kandidaten gedacht, bei der man nebenbei auch noch gute Kontakte zu Kollegen aus anderen Kanzleien knüpfen kann. Das ist für die Vorbereitung von Hagen oder das Amtsjahr sicher nicht schlecht. Wer also dauerhaft nicht teilnimmt schadet sich wohl eher selbst.

Bei uns sind Abmeldungen und Entschuldigungen für Fehlzeiten nicht üblich, solange natürlich derjenige oder diejenige für diesen Termin kein Referat vorbereiten sollte. Anwesenheitslisten werden allerdings geführt und ausgewertet.

Ich würde eine kurze eMail an den AG Leiter schicken, mich als neues Mitglied der AG vorstellen und eine kurze Bemerkung beifügen, dass der Besuch wegen festgeplanten Urlaubs leider erst ab dem nächsten Termin möglich ist.

Klaus Bungartz
 
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