wenn mein patent im einspruchsverfahren widerrufen wird: kann dann bspw. die einsprechende partei geld von mir verlangen, mit der begruendung dass ich durch hinweis auf mein patent auftraege ergattert habe, die sonst an die einsprechende gegangen waeren? wenn ja: wie lange rueckwirkend gilt das, bis zu meinem priotag, oder bis zu meinem erteilungstag? oder ab dem tag, an dem ich das toedliche material von der einsprechenden/dem amt mitgeteilt bekam (weil ich ab da ja haette erkennen muessen, dass mein patent zu unrecht erteilt wurde, und ich also allen folgenden kunden praktisch was vorgelogen habe? oder muss ich den kunden seit einlegung eines einspruches sagen: ich habe ein patent, gegen das ein einspruch laeuft?)