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Dr. No
Guest
Ich werde dieses Jahr ein zweimonatiges Praktikum bei einer Kammer für Patentstreitsachen an einem Landgericht in Deutschland durchführen.
Nach § 7 Abs. 1 der PatanwO ist diese zweimonatige Tätigkeit auf die 26-monatige Tätigkeit bei einem Patentanwalt anrechenbar.
Weiß jemand, der diese Zeit schon hinter sich gebracht hat, Genaueres zu dieser Anrechenbarkeit?
Gibt es später beim Nachweis der 26 Monate Probleme, wenn man 24 Monate bei einem Patentanwalt und 2 Monate an einem Landgericht war? Muss man hierfür dem DPMA noch einen gesonderten Antrag zukommen lassen? Oder läuft alles vollkommen unproblematisch?
Vielen Dank schonmal.
Nach § 7 Abs. 1 der PatanwO ist diese zweimonatige Tätigkeit auf die 26-monatige Tätigkeit bei einem Patentanwalt anrechenbar.
Weiß jemand, der diese Zeit schon hinter sich gebracht hat, Genaueres zu dieser Anrechenbarkeit?
Gibt es später beim Nachweis der 26 Monate Probleme, wenn man 24 Monate bei einem Patentanwalt und 2 Monate an einem Landgericht war? Muss man hierfür dem DPMA noch einen gesonderten Antrag zukommen lassen? Oder läuft alles vollkommen unproblematisch?
Vielen Dank schonmal.