Anrechenbarkeit: Gericht für Patentstreitsachen

D

Dr. No

Guest
Ich werde dieses Jahr ein zweimonatiges Praktikum bei einer Kammer für Patentstreitsachen an einem Landgericht in Deutschland durchführen.

Nach § 7 Abs. 1 der PatanwO ist diese zweimonatige Tätigkeit auf die 26-monatige Tätigkeit bei einem Patentanwalt anrechenbar.

Weiß jemand, der diese Zeit schon hinter sich gebracht hat, Genaueres zu dieser Anrechenbarkeit?

Gibt es später beim Nachweis der 26 Monate Probleme, wenn man 24 Monate bei einem Patentanwalt und 2 Monate an einem Landgericht war? Muss man hierfür dem DPMA noch einen gesonderten Antrag zukommen lassen? Oder läuft alles vollkommen unproblematisch?

Vielen Dank schonmal.
 
P

PA_Gast

Guest
Man sollte beim DPMA einen Antrag auf Genehmigung des Praktikums als Teil der PA-Ausbildung stellen. Die Anrechnung auf die 26-monatige Ausbildungszeit ist unproblematisch.
 
D

Dr. No

Guest
Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe bereits die Erlaubnis zu der Ausbildung bei dem Landgericht vom DPMA erhalten.

Ich verstehe demnach diese Erlaubnis in Kombination mit Deiner Aussage so, dass zudem noch ein Antrag auf Anrechnung des erlaubten zweimonatigen Praktikums beim Landgericht an das DPMA zu stellen ist.

Ich bitte um Korrektur, falls ich etwas missverstanden haben sollte.

Vielen Dank.
 
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