Amtsjahr: Regeln geändert

P

patwiz

Guest
Hallo zusammen,

im Amtsjahr wurden wohl die Regeln kurzfristig geändert. Ab sofort sollen wohl 75% der Klausuren beim BPatG bestanden werden. Soweit ich erfahren habe, wurde das auch gleich auf die in einer Woche Prüfung Schreibenden angewandt und einige nicht zur Prüfung zugelassen.

Hätte ja vermutlich keinen Rechtsbestand - aber wer wird Rechtsmittel einlegen? Die Probeklausuren sind ja nicht anonym :)

Weiss jemand näheres?

patwiz
 
K

Kand.

Guest
Ich höre hiervon zum ersten Mal.

Aber auch nach den alten "Regeln" wurde nur zur Prüfung zugelassen, wer den Ausbildungsabschnitt beim BPatG "erfolgreich" absolviert hat.

Hier besteht sicher Interpretationsspielraum, so dass der Ausbildungserfolg an eine gewisse Quote bestandener Klausuren geknüpft werden kann.
 
U

UKW

Guest
Das mit der 75 % Quote stimmt, anscheindend kann man die Prüfungsordnung so auslegen. Dass die Quote nach der 5. Klausur bekanntgegeben wird könnte man als merkwürdig ansehen.

Auch dass 5 Amtsjahreskandidaten nicht zur Püfung zugelassen wurden stimmt.

Mal gespannt, wann die 40 Stunden Anwesenheits-Woche (wie bei den Rechtsreferendaren)im Amtsjahr eingeführt wird. Immerhin ...... verdient man ja hinterher einen Haufen Geld (O-Ton einer Richterin am BPatG)
 
R

relativierer

Guest
Tatsächlich.. die Quote von 75 % für bestandene Klausuren wurde eingeführt und uns dann nach dem Anfertigen von drei Klausuren mitgeteilt..

trotzdem muss man diese Quote relativieren...

denn man darf ja verpasste klausuren auch zuhause schreiben.. außerdem gibt es keine klausuraufsicht.. d. h. die mehrzahl der beteiligten holt dann regelmäßig die kommentare raus..

es ist also insgesamt gesehen eine "wischi-waschi"-regelung...
 
G

Gästin

Guest
Dazu muss mann allerdings auch bemerken, dass drei der Übungsklausuren in der gleichen Woche waren wie die EPA Prüfungen, heisst, wenn man die drei nicht mitgeschrieben (und daher auch nicht bestanden hat) wurde man schon nicht zugelassen. Andererseits stimmt es, dass es wirklich machbar war die Klausuren zu schaffen oder nachzuschreiben, auch wenn man (wie ich) EPA geschrieben hat, musste man eben danach ran. Ausserdem waren die Richter wirklich extrem kulant, wenn es darum ging die Übungsklausuren spät abzugeben, bei einem habe ich die Klausur sogar eine Woche vor der Besprechung noch angerechnet gekriegt. Von daher ist es absolut machbar mit den 75%, nur sollte man es möglichst vorher wissen....
 

Gunk

SILBER - Mitglied
Die andere Frage ist aber, ob diese Regelung sinnvoll ist. Meiner Meinung fördert dies primär das Benutzen von Kommentaren, Abschreiben etc., während Kandidaten, die die Klausuren Üben der selbständigen Fallbearbeitung nutzen und nicht auf derartige Hilfsmittel zurückgrefen, unter Umständen dann die Dummen sind. Dies kann wohl nicht so ganz Sinn der Sache sein.

Gunk
 
G

gast2000

Guest
Hm. Also, wer es schafft, die Übungsklausuren ohne Kommentar zu lösen, vor dem ziehe ich den Hut. Bei der ersten habe ich das auch noch versucht...

IMHO ist die Verwendung der Kommentare in diesen Klausuren aber auch nicht schädlich.
 
A

AnnaNym

Guest
Also ich habe alle Übungsklausuren ohne Kommentar gelöst und auch alle bestanden, und das ohne spezifische Vorbereitung. Durch Übungsklausuren durchgefallen sind bei uns immer nur 2 bis 3 Leute pro Klausur, und das, obwohl viele so wie ich die Klausuren als Training unter echten Bedingungen aufgefasst haben. Ich kann dazu nur raten, denn wer sich bei den Übungsklausuren ausführlich mit Kollegen bespricht oder Kommentare hinzuzieht, der wiegt sich womöglich in falscher Sicherheit. Und irgendwann muss man das Klausurenschreiben unter Prüfungsbedingungen ja üben, warum also nicht die Gerichtsklausuren dazu nutzen?
Letztendlich muss das aber natürlich jeder selber wissen, sind ja alles erswachsene Leute...
 
G

Gert

Guest
Also ich habe bei 2 oder 3 Klausuren den Kommentar verwendet, an einzelnen Stellen. Primär geht es doch um Zeiteinteilung, Gliederung, Herangehensweise und solche Dinge. Das bekommt man nicht im Kommentar. Und am Ende werden ja diese Dinge auch hauptsählich bewertet und nicht ob ich jetzt an der einen oder anderen Stelle die richtige Entscheidung mit dem "richtigen" Ergebnis wusste. Daher würde ich jetzt um Kommentar oder nicht kein großes Aufheben machen.

In meinen Augen baraucht man aber eine Regelung, welche die Klausurteilnahme an Voraussetzungen knüpft, nur dann, wenn in der Klausur auch nennenswert schlechte Leistungen gezeigt werden. Und das ist ja bisher bei den Leuten, die im Amtsjahr waren, nicht der Fall. Durchfliegen tun hauptsächlich die armen Hunde, die kein Amtsjahr hatten.

Daher erschließt sich mir dieses Handeln des DPMA/BPatG in keiner Weise.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Ein bischen mehr Druck ist sicher nicht schädlich. Bislang kommt doch praktisch jeder durch. Das kann niemand wirklich wollen - auch nicht die aktuellen Kandidaten, zumindest nicht diejenigen, die sich ernsthaft auf die Prüfung vorbereiten.
 
J

Jonas

Guest
Dass sporadisch auch von Klausurenstellern die Notwendigkeit von mehr Druck gesehen wird, scheint mir auch nach einem Blick auf die Schwierigkeitsgrade der Klausuren so zu sein.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung habe ich mehr als die letzten 12 Durchgänge der Patentanwaltsklausuren durchgearbeitet und muß feststellen, dass die subjektiv gefühlten Schwierigkeitsgrade von "habe ich jetzt das Problem nicht gesehen oder ist die Klausur so trivial?" bis "inhaltlich anspruchsvoll und zeitlich knapp bemessen" gereicht haben. Also sozusagen mal zu leicht und dann wieder etwas (möglicherweise zu) anspruchsvoll.

Berücksichtigt man dann noch, dass die 50 bis 60 Klausuren ja nicht alle von den gleichen Korrektorenteams sondern nur in etwa 20er Gruppen von verschiedenen Korrektorenteams korrigiert werden, welche alle individuelle Bewertungsnuancen an den Tag legen, kann man sich auch die Frage stellen, ob ein "Aussieben" überhaupt nach objektiv vergleichbaren Maßstäben erfolgt. Jahrgänge untereinander kann man m.E. überhaupt nicht vergleichen.

Nicht umsonst wünscht man sich auch Glück für die Prüfung ;-)
 
G

GAST_DELETE

Guest
Jonas schrieb:
Dass sporadisch auch von Klausurenstellern die Notwendigkeit von mehr Druck gesehen wird, scheint mir auch nach einem Blick auf die Schwierigkeitsgrade der Klausuren so zu sein.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung habe ich mehr als die letzten 12 Durchgänge der Patentanwaltsklausuren durchgearbeitet und muß feststellen, dass die subjektiv gefühlten Schwierigkeitsgrade von "habe ich jetzt das Problem nicht gesehen oder ist die Klausur so trivial?" bis "inhaltlich anspruchsvoll und zeitlich knapp bemessen" gereicht haben. Also sozusagen mal zu leicht und dann wieder etwas (möglicherweise zu) anspruchsvoll.

Berücksichtigt man dann noch, dass die 50 bis 60 Klausuren ja nicht alle von den gleichen Korrektorenteams sondern nur in etwa 20er Gruppen von verschiedenen Korrektorenteams korrigiert werden, welche alle individuelle Bewertungsnuancen an den Tag legen, kann man sich auch die Frage stellen, ob ein "Aussieben" überhaupt nach objektiv vergleichbaren Maßstäben erfolgt. Jahrgänge untereinander kann man m.E. überhaupt nicht vergleichen.

Nicht umsonst wünscht man sich auch Glück für die Prüfung ;-)
Angsichts der seit Jahren geradezu explodierenden Kandidatenzahlen wird es ganz von selbst zu einer Anhebung des Niveaus kommen. So jedenfalls meine Progrnose.
 
G

Gast2

Guest
Angsichts der seit Jahren geradezu explodierenden Kandidatenzahlen wird es ganz von selbst zu einer Anhebung des Niveaus kommen. So jedenfalls meine Progrnose.
Falsch! Richtig muss es heißen: Angesichts der vor Jahren geradezu explodierten Kandidatenzahlen...

Sieht man sich die Zahlen im Jahresbericht des BPatG an wird eines deutlich: Die Zahl der Kandidaten ist im Jahr 2002, also vor 5 Jahren explodiert, seitdem sinkt sie tendenziell wieder. Wurden im Jahre 2001 noch ca. 110 Kandidaten am BPatG ausgebildet, waren es im Jahr 2002 plötzlich über 180, im Jahre 2004 ca. 160 und im Jahre 2006 "nur" noch gut 140.

Erkennbar bleibt aber, dass die Zahl eher zurückgeht als explodiert.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Gast2 schrieb:
Angsichts der seit Jahren geradezu explodierenden Kandidatenzahlen wird es ganz von selbst zu einer Anhebung des Niveaus kommen. So jedenfalls meine Progrnose.
Falsch! Richtig muss es heißen: Angesichts der vor Jahren geradezu explodierten Kandidatenzahlen...

Sieht man sich die Zahlen im Jahresbericht des BPatG an wird eines deutlich: Die Zahl der Kandidaten ist im Jahr 2002, also vor 5 Jahren explodiert, seitdem sinkt sie tendenziell wieder. Wurden im Jahre 2001 noch ca. 110 Kandidaten am BPatG ausgebildet, waren es im Jahr 2002 plötzlich über 180, im Jahre 2004 ca. 160 und im Jahre 2006 "nur" noch gut 140.

Erkennbar bleibt aber, dass die Zahl eher zurückgeht als explodiert.
Sie sind damit immer noch gut doppelt so hoch wie vor 10 Jahren!
 
P

Patent24

Guest
Das mag vielleicht daran liegen, dass der Bedarf an Patentanwälten gestiegen ist. Patentanmeldungen sind mehr geworden, hinzu kommen eine vermehrte Anzahl an Marken- und Designanmeldungen.

Ich kenne Kollegen, die ertrinken in Arbeit.

Somit denke ich, sollte man nicht künstlich ein Niveau aufbauen, an dem gut ausgebildete Ingenieure und Naturwissenschaftler (z.T. sogar promoviert) plötzlich ausgesiebt werden um diese nicht in Konkurrenz zu den etablierten Patentanwälten treten zu lassen. Das hat mit Wettbewerb wohl nichts mehr zu tun.

Interessanterweise sind es aber gerade die Patentanwälte, die in der P-Assessorprüfung den Kanditaten die schlechten Noten um die Ohren werfen. Weh dem, der da böses denkt.
 
K

Kand.

Guest
Die letzte Aussage kann ich nicht bestätigen,

Bei mir waren (im Februar d.J.) in beiden schriftlichen Prüfungsteilen die Noten durch die Patentanwälte um eine Notenstufe besser als vom Richter bzw. DPMA-Mitglied. Und ich glaube dass dies - jedenfalls in unserem Jahrgang - bei den meisten ähnlich war.

Ich habe allerdings gehört, dass bei einer nicht allzu lange zurückliegenden Kandidatengruppe ein offensichtlich "rabiater" Patentanwalt reihenweise die Note "7" für die schriftlichen Arbeiten vergeben hat, so dass letztlich nur eine sehr wohlwollende Benotung bei der mündlichen Prüfung (bei der dann - so wird berichtet - mehrmals die Note "1" vergeben wurde) einige Kandidaten vor dem Durchfallen bewahren konnte. Andere konnten die schlechte Vornote wohl nicht mehr ausgleichen ...

Eine Tendenz hingegen, dass Patentanwälte aus Besitzstandswahrungsgründen schlechte Bewertungen verteilen konnte ich nicht erkennen. Der oben genannte PA soll angeblich selbst ein Mal durch die Prüfung gefallen sein, so dass wohl eher persönliche Gründe für die strengen Bewertungskriterien verantwortlich waren.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Kannst Du mal einen Hinweis geben, wer so streng gewertet hat?
 
G

GAST_DELETE

Guest
Gast schrieb:
Kannst Du mal einen Hinweis geben, wer so streng gewertet hat?
namen sollten hier nicht genannt werden, aber wenn du jemandem aus dem amtsjahr feb. 06 kennst, frag ihn persönlich nach dem entsprechenden pa
 
Z

Zweckform

Guest
  • also bei mir haben die PAe schlechter bewertet als die Amts-/Gerichtsprüfer.
  • tatsächlich gab es bei der Prüfung Okt. 06 einen Kollegen, der reihenweise 7er vergeben hat, und zwar auch an Prüflinge, die nach Ansicht der Amtsjahreskollegen als sehr gut galten.
So sind wohl von anderen Prüfern teilweise 4er gegeben worden, von besagtem Kollegen aber eine 7. Kann sich jeder selbst ein Bild machen. Leider hat hier auch kein Eingreifen des Prüfungsvorsitzes stattgefunden.

So mussten mehr Prüflinge als üblich in der mdl. Prüfung noch zittern. Das Hauptproblem ist aber dass es in der mündlichen nichts mehr auszugleichen gibt wenn man gar nicht in díe mündl. kommt...und das ist das wirklich Bittere dabei.
 
A

Arno Nym

Guest
Zweckform schrieb:
2. tatsächlich gab es bei der Prüfung Okt. 06 einen Kollegen, der reihenweise 7er vergeben hat, und zwar auch an Prüflinge, die nach Ansicht der Amtsjahreskollegen als sehr gut galten.

So sind wohl von anderen Prüfern teilweise 4er gegeben worden, von besagtem Kollegen aber eine 7.
Um mal der Legendenbildung etwas vorzubeugen:
ich habe ebenfalls im Okt. 06 die Prüfung absolviert, und kann nicht bestätigen, dass die schon am schriftlichen Prüfungsteil gescheiterten Kollegen "nach Ansicht der Amtsjahreskollegen als sehr gut galten". Im Übrigen kann man als Mitkandidat, wenn man nicht gerade gemeinsam gelernt hat, wohl meist ohnehin nicht beurteilen, wie gut vorbereitet andere Kandidaten sind. Manche verbreiten auch einfach sehr viel heiße Luft.
Einer der drei Durchfaller gehörte im Übrigen nicht zu der Prüfungsgruppe, in der der "reihenweise 7er vergebende" Kollege korrigiert hat.
Und was die anderen beiden angeht, so kann sich jeder selbst ausrechnen, dass ein 7er nicht ausreicht, um durchzufallen, wenn die anderen Korrektoren 4er vergeben.
Mir tun diejenigen, die durchgefallen sind, zwar leid, aber für so ungerecht und willkürlich, wie das hier dargestellt wurde, halte ich die Benotung jedenfalls nicht! Auch unter den "hochqualifizierten und z.T. auch prmovierten Naturwissenschaftlern" gibt es Leute, die schlecht vorbereitet in eine Prüfung gehen oder aus dem einen oder anderen Grund Probleme beim Klausurenschreiben haben.
 
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