Amtsjahr am Patentamt, § 20 Ausbildungsordnung; Patentklassen

§

§ 11 ADBC

Guest
Liebe Mitkandidaten und ehemalige Kandidaten,

ich habe vor allem an diejenigen, die ihr Amtsjahr schon hinter sich haben, zwei Fragen:

1. Laut § 20 der Ausbildungsordnung soll man bei Antrag auf Ausbildung beim DPMA eine Erklärung beifügen, auf welche Patentklassen sich die eigene Arbeit bisher erstreckt hat.
Welche Konsequenz hat das? Landet man dann eher bei diesen Klassen oder gerade eher nicht?

2. Wenn ich in einer Abteilung einer solchen Patentklasse lande, wie sieht es dann mit der Bearbeitung von Akten der eigenen Mandanten (oder noch extremer der eigenen Firma bei Kandidaten aus der Industrie) oder Akten der direkten Konkurenz der eigenen Mandanten/Firma aus? So sehr ich mich natürlich einer Neutralität befleissigen würde, so hätte ich da doch ein schlechtes Gefühl dabei. Und ich kann mir für mich und andere Kandidaten vorstellen, dass es Patentklassen gibt, bei denen man zwangsläufig auf solche Akten stößt.

Danke im Voraus, § 11 ADBC
 
G

GAST_DELETE

Guest
Man verpflichtet sich, dem Prüfer gegenüber eventuelle Interessenskonflikte offenzulegen, und erhält dann andere Akten zur Bearbeitung.
 
G

Goldi

Guest
Nach Möglichkeit wirst Du einer Prüfungsstelle einer angegebenen Klasse zugeordnet. Da das nicht immer möglich ist, besteht aber kein Anspruch darauf.
 
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