AGs...Meldung bei DPMA

PHOSITA

SILBER - Mitglied
Hallo,
ich bin angehender Kandidat und habe ein paar Fragen:

Wieviel Zeit nehmen die immer wieder besprochenen AGs in Anspruch und ist es üblich, von der Kanzlei bezahlt freigestellt zu werden?

Ich habe gelesen, dass es bestimmte Stichtage gibt, zu denen man bei DPMA gemeldet werden kann. Welche Tage sind das?

Danke für die Antworten.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Es gibt 22 Termine in den 2 Jahren, d.h. ca. 1 mal im Monat, jeweils 1 Nachmittag.

Wenn du dafür nicht von deiner Kanzlei freigestellt wirst, würde ich gleich woanders hingehen. Die AG ist eine Pflichtveranstaltung, auch wenn dies nicht unbedingt kontrolliert wird (je nach Stadt verschieden).

Stichtage für´s Amtsjahr: 1.2., 1.6. und 1.10. Um also die 26 Monate vollzukriegen, sind die Stichtage für die Meldung: 1.4., 1.8. und 1.12.

Viel Erfolg bei der Ausbildung.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Bei den Ags werden reihum Referate gehalten. Der Aufwand zur Vorbereitung eines Referats bewegt sich je nach Kandidat zwischen gefühlten 5 Minuten und 5 Stunden. Man sollte jedenfalls so gut vorbereitet sein, dass man sich nicht blamiert.

Gemeldet werden kann man immer. Ab diesem Tag dauert die Ausbildung beim Patentanwalt 26 Monate. Um diese 26 Monate genau passend zu einem Starttermin des Amtsjahres enden zu lassen, muss man am 1. April, 1. August oder 1. Dezember gemeldet werden.
 
S

Schmunzler

Guest
Nun muss ich doch mal schmunzeln, wenn ich "Arbeitszeitberechnung" höre...

Es mag ja Kandidatenstellen geben, sagen Gerüchte, wo man genau 38,5 Stunden/Woche arbeitet und dann die Stift fallen lässt. Aber spätestens, wenn man dann Anwalt ist, ist nicht mehr die Arbeitszeit, sondern die Arbeitsleistung der relevante Punkt. Man bleibt eben so lange, dass alle Fristen gesichert sind und das Zeug weggearbeitet ist (wieviel Zeug man sich anlacht, ist ein anderes Thema).

Von daher ist die Frage unerheblich, da mit dem falschen Maß gemessen wird.

Das hier heißt jetzt nicht, dass man jeden Tag 12 Stunden arbeitet und das es nicht auch mal in 8 geht, aber es soll sagen, dass die Frage keinen Sinn ergibt. ;)
 

PHOSITA

SILBER - Mitglied
Hallo,
ich fange aber als Kandidat an und nicht als Anwalt. Außerdem werde ich als Kandidat bezahlt...
 
G

GAST_DELETE

Guest
greenhorn schrieb:
Hallo,
ich fange aber als Kandidat an und nicht als Anwalt. Außerdem werde ich als Kandidat bezahlt...
Richtig, so sehe ich das auch. Wenn dich deine Ausbildungskanzlei 60 Std. die Woche ackern lässt, obwohl du nur ein 40Std- Vetrag hast, dann spricht das nicht unbedingt für sie. Genauso wenig, wenn dich die Kanzlei nicht für die AGs freistellt. Aber manche Leute kriegen den Hals ja nie voll.
 
E

Erstaunter

Guest
greenhorn schrieb:
Hallo,
ich fange aber als Kandidat an und nicht als Anwalt. Außerdem werde ich als Kandidat bezahlt...
Mit der Einstellung dürftest Du in nahezu jeder Kanzlei auf Granit beißen.

Ein Tip: im Bewerbungsgespräch einfach mal die Frage
"Gilt die in der AG abgesessene Zeit auch als Arbeitszeit im Sinne
der im Arbeitsvertrag fixierten 39h?" stellen! Die Antwort dürfte wie
folgt ausfallen:
a) erstaunte Blicke
b) Grummeln unter den Anwälten
c) Absage
d) bei dennoch erfolgter Einstellung und vom Kandidaten
durchgesetzter strikter Einhaltung der 39h-Woche:
Kündigung in der Probezeit
(nebenbei: es gibt in diesem Forum einen schönen Thread "Kündigung
in der Probezeit"....)

Und: in nahezu allen Kandidatenverträgen dürfte wohl fixiert sein, dass
Überstunden angeordnet werden können und mit dem Festgehalt
bereits abgegolten sind.

Mit einer "Greenhorn"-Einstellung erscheint mir der Aufenthalt an
Orten mit einer höheren Gewerkschaftlerdichte als in PA-Kanzleien
ratsam => Ausbildung in der Industrie (Hinweis für kritische
Mitleser: der Umkehrschluss, dass alle Industriekandidaten faule
Säcke sind, ist nicht gültig).
 
G

GAST_DELETE

Guest
Genau das find ich so richtig niedrig von solchen Kanzleien. Wenn ein Kandidat 40h die Woche effektiv arbeitet, dann verdient die Kanzlei letztlich auch was an ihm (auf die ganzen 26 Monate gerechnet). Und zwar auch dann, wenn der Kandidat nicht nur übersetzt, sondern auch mal eine Anmeldung schreibt oder einen Bescheid erwidert. Es gibt halt echt so richtig linke Krähen unter den PAs. Tut mir leid, dass ich das so sagen muss, ich will damit niemanden persönlich beleidigen.
 

PHOSITA

SILBER - Mitglied
Hallo,
danke für die Diskussion.

Es ist nicht so, dass ich nicht weiß, was von mir erwartet wird. Aber wenn es einen Vertrag gibt und eine gängige Praxis, dann will ich mich an beidem orientieren. Kandidat sein heißt nicht, vor den Anwälten zu buckeln und bis spät in die Nacht ohne zusätzliche Vergütung zu arbeiten. Wenn in meinem Vertrag vereinbart wird, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, dann werde ich dafür sorgen, dass sich das dort widerspiegelt. Ihr nicht? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Kanzlei an einer längeren Zusammenarbeit mit jemandem interessiert ist, der kein Rückgrat hat...
 

Horst

*** KT-HERO ***
Um die Frage mal zu beantworten, würde ich sagen, dass es üblich ist, dass für die AGs und für Hagen eine bezahlte Freistellung erfolgt. Übernahme der eventuell anfallenden Fahrt- und Übernachtungskosten durch die Kanzlei sind zu verhandeln, im Fall von Hagen wird häufig erstattet. Allerdings ist das immer vor dem Hintergurnd des Monatsgehalts zu sehen, d.h. bei höherem Gehalt kann man auch auf eine Fahrtkostenerstattung verzichten.

Vorbereitung für die AG und Bearbeitung der Einsendeaufgaben läuft in der Regel privat außerhalb der Arbeitszeiten.
 
N

Neuling

Guest
Hallo

ich gebe Horst vollkommen Recht! Meine Schilderung würde genauso aussehen!

Zum "Buckeln für Alt-PAs": dazu sag' ich nur "Selbst Schuld!". Die einigen Extrema, die hier dargestellt sind gibt es zwar - jedoch stellen diese Fälle nicht die Regel dar.
In einer vernünftigen Kanzlei weiß man durchaus zwischen Kandidaten mit 40h Arbeitsvertrag und Anwälten zu unterscheiden. Unter 40h komme ich zwar nie 'raus, aber mehr als 50h werden es sicherlich nicht!

Viele Grüße
 
E

Erstaunter

Guest
Um Du die Frage ebenfalls auch mal zu beantworten:

  • ich kann jederzeit zur AG gehen (Einschränkung: wenn es die Aktenlage zuläßt)
  • als Ausgleich dafür, dass ich zu Engpasszeiten deutlich länger schufte, bin ich niemand Rechenschaft schuldig, was ich die letzte halbe Stunde getan habe, oder wo ich den Vormittag war.
  • Hagen inkl. Fahrtkosten gibt es erstattet
und von all dem stand im Arbeitsvertrag nichts!

Für den Fall, dass man bei einem PA, der der Linken Krähen Fraktion
angehört, landet, sind solche Arbeitsvertragsklauseln natürlich sehr
wichtig. Ob es allerdings viel bringt, bei einer linken Krähe Vertragsbestand-
teile durchzuboxen, wage ich zu bezweifeln....
 

Horst

*** KT-HERO ***
...als Ausgleich dafür, dass ich zu Engpasszeiten deutlich länger schufte, bin ich niemand Rechenschaft schuldig, was ich die letzte halbe Stunde getan habe, oder wo ich den Vormittag war.
Das kann ich nur bestätigen. Diesen Luxus des freien Berufs kann man gar nicht laut genug herausschreien.
 
J

JungPA

Guest
Noch was am Rande (auch wenn's nicht ganz zum Thema gehört):

Auch als Kandidat sollte man meiner Meinung nach keine Arbeitnehmermentalität in dem Sinne an den Tag legen, daß man keine Eigenverantwortung für die übertragene Arbeit übernimmt (Ich weiß, nicht alle Arbeitnehmer sind so!). Wenn ein Haufen Arbeit vorliegt, verläßt sich ja auch der ausbildende Anwalt darauf, dass alles fristgerecht erledigt wird. Letztendlich sollte man die Arbeiten in der Kandidatenzeit immer als Teamarbeit zwischen betreuendem Anwalt und Kandidat sehen (so denn der Anwalt entsprechendes Feedback gibt!).

Im Zweifel bedeutet das aber tatsächlich auch mal, wegen einer Eilanmeldung oder einem Einspruch in letzter Minute am Wochenende oder zumindest noch Spätabends zu arbeiten. Ich frage mich, ob man eine Chance als Anwalt hat, wenn man nicht bereits in der Kandidatenzeit die Einstellung hat, dass die übertragene Arbeit halt fristgerecht fertig werden muss...

Ich empfehle, ein kleines eigenes Kandidatenfristenbuch zu führen, in dem die Abgabetermine immer 2 Wo vor dem tatsächlichen Termin eingetragen werden. So bleibt immer noch Luft für Diskussionen und unvermeidliche Änderungen. Außerdem bekommt man ein Gefühl dafür, wie das so ist mit den Fristen und wann's eng wird wegen Arbeitsüberlastung.

Ich selbst habe mich nie drum gekümmert, wieviele Stunden im Kandidatenvertrag angegeben waren. Wenn viel zu erledigen war, dann war das so. Andererseits bin ich auch früher gegangen, wenn ich der Meinung war, dass dazu genug Luft war. Dazu gehört allerdings auch ein gewisses Vertrauen untereinander. Das wiederum muss man aber auch später zu seinen Partnern/Mitarbeitern haben...

JungPA
 
G

Gast 05

Guest
Das führt zwar nun völlig vom Thema weg, aber die Beiträge verwundern mich einfach sehr!

Ich arbeite jetzt schon, während meiner Doktorarbeit, nicht nach Vertrag. Der Vertrag heißt 20 h/Woche.
Damit kommt doch bestimmt kein Doktorand hin...

Ich interessiere mich zwar bisher "nur" für den Beruf des PA, kann mir aber auch bei anderen Branchen im akademischen Bereich nicht vorstellen, daß man den Stift um eine bestimmte Uhrzeit fallen lassen kann.
Selbst als "normaler Arbeitnehmer" wirkt man doch häufig in Projekten mit, die termingerecht beendet werden müssen. Es sind doch einfach viele Betriebe in einer Form Dienstleister, egal ob sie nun Anlagen entwerfen, Steuererklärungen anfertigen oder Analysen durchführen.
Im Grunde hängt es doch immer von der Auftragslage ab.

Wenn es sich doch im großen und ganzen die Waage hält, ist es doch in Ordnung, oder?
 
R

Robby

Guest
Richtig.

Dann müsste Dir auch klar sein, dass Du ja dann einfach gehen kannst, wenn AG ist. Das passt schon so. Aber trotzdem würde ich die Frage nicht stellen - einfach weil es selbstverständlich sein sollte, dass man zur AG geht. Und ob das so ist bekommst Du besser zwischen den Zeilen mit. Oder dann halt nach einem Monat Arbeit, aber dann kann man immer noch wechseln.

Bei mir stand nichts von Überstunden und es wurde auch nicht erwartet. Erwartet wurde, dass ich meine Arbeit (einschließlich! Ausbildung und Hagenaufgaben) in 40 Stunden erledige. Leistung ist Arbeit pro Zeit.... Meist bin ich klargekommen:)
 
R

Robby

Guest
Uuups - Irrläufer. Meine Antwort bezog sich direkt auf die Anfrage und die nachgeschobenen Kommentare von greenhorn (nicht zu verwechseln mit Greenhorn, der hier auch unterwegs war/ist)
 
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