AG-Pflicht während Gerichtspraktikum

K

Kandi S. Zucker

Guest
Weiß jemand, wie diese Pflicht zur AG-Teilnahme im Gerichtsbezirk nach § 19 II S. 2 PatAnwAPO gehandhabt wird? Bekommt man eine ausdrückliche Einladung wie zur regulären AG?

Was passiert, wenn man an dieser AG im Gerichtsbezirk nicht teilnimmt?

Und schließlich: Weiß jemand, an welchen Wochentagen/Uhrzeiten die AG(s) in Frankfurt (Hessen) stattfinden? Oder gibt es dort gar mehrere?
 
K

k.A.

Guest
Kandi S. Zucker schrieb:
Weiß jemand, wie diese Pflicht zur AG-Teilnahme im Gerichtsbezirk nach § 19 II S. 2 PatAnwAPO gehandhabt wird? Bekommt man eine ausdrückliche Einladung wie zur regulären AG?
Vielleicht weiß der eigene AG-Leiter da mehr? Ganz sicher aber die Patentanwaltskammer.

Wenn Du ein Ergebnis hast, kannst Du es aber ruhig mitteilen... :)
 
R

Räusper

Guest
Äh... sind das ohnehin in den 2 Monaten nicht nur zwei bis max. drei Termine? Soweit ich weiss, muss man insgesamt nur mindestens 50% der AG-Termine wahrnehmen, also stellt sich das Problem doch gar nicht...., oder?
 
K

Kandi S. Zucker

Guest
Räusper schrieb:
muss man insgesamt nur mindestens 50% der AG-Termine wahrnehmen
Tja, das ist mal wieder so ein Punkt. Woher kommt diese Auffassung? in der APO steht dazu nichts.

Auch dazu bleibt die Frage bestehen: Was passiert, wenn man weniger als die hypotetischen (und meiner Ansicht nach irrelevanten) 50% besucht? In der APO stehen keine ausdrücklichen Konsequenzen für diesen Fall.

Also entweder eine leere Drohung oder es kommt gleich der große Hammer, auf dem "Widerruf der Zulassung zur Ausbildung" steht.

@k.A.: Die Kammer muss ja nicht gleich über alles informiert sein.
 
D

Dr. No

Guest
Auch dazu bleibt die Frage bestehen: Was passiert, wenn man weniger als die hypotetischen (und meiner Ansicht nach irrelevanten) 50% besucht? In der APO stehen keine ausdrücklichen Konsequenzen für diesen Fall.
Viel wichtiger ist doch die Frage wie überhaupt nachgewiesen werden soll, dass jemand weniger als 50% der AGs besucht hat.

Oder gibt es bei einigen AGs eine Unterschriftenliste o.ä.?
 
E

ehemaliger Frankfurter

Guest
Also, in Frankfurt am Main ist immer am ersten Freitag im Monat AG. Ich selber habe am Landgericht Frankfurt Praktikum gemacht: dei Sitzungstermine waren immer Mittwochs, so dass ich am Freitag zur AG gehen konnte.

Woher die 50% stammen weiß ich allerdings auch nicht. In Frankfurt gibt es eine Unterschriftenliste, und mann sollte sich auch vorher entschuldigen, wenn man nicht zur Ag kommt.
 
G

GAST_DELETE

Guest
In München gibt's keine Listen. Wüsste nicht, wie da Anwesenheit und Abwesenheit überprüft werden sollten.
 
D

Dr. No

Guest
In München gibt's keine Listen. Wüsste nicht, wie da Anwesenheit und Abwesenheit überprüft werden sollten.
Eben, das meinte ich ja. Aber ich wollte vermeiden es auszusprechen. Wäre nicht die erste Änderung, die sich auf Grund von Plapperei im Forum ergibt. Naja, mir kanns in wenigen Wochen egal sein.....
 
K

Kand.

Guest
Sollten in Zukunft auch in München Unterschriftslisten eingeführt werden, dann müßte die Kammer meines Erachtens noch ein Stockwerk anbauen, da man so schon kaum noch einen Sitzplatz findet.

Spaß beiseite: Ich glaube die Kammer weiß sehr genau bzw. geht zu Recht davon aus, daß die Kandidaten nach ihrem Studium, ggfs. Promotion, Berufspraxis etc. alt genug sind, um sich über die Bedeutung der AG im Klaren zu sein. Bei den in München herrschenden Anwesenheitszahlen (mal ausgenommen von einem Freitag Nachmittag im Sommer bei 35° C) kann man, glaube ich, guten Gewissens davon ausgehen, daß die bei weitem überwiegende Zahl der Kandidaten Ihrer Pflicht zum Besuch der AG-Termine nachkommt. Im übrigen halte ich - gerade bei einer Ausbildung zu einem freien Beruf - nicht sehr viel von übertriebener Beaufsichtigung bzw. Kontrolle. Derjenige, der sich mal entschließt, nicht an einem AG-Termin teilzunehmen, wird den betreffenden Inhalt schon nachholen - wenn nicht sofort, dann jedenfalls im Rahmen der praktischen Arbeit in der Kanzlei, im Amtsjahr oder spätestens während der Prüfungsvorbereitung.
 
H

Hagen

Guest
Leider gibt es während des Amtsjahres eine rigorose Kontrolle mittels Unterschriftslisten, auch wenn die so genannten Arbeitsgemeinschaften keinen Jota zum Gelingen der schriftlichen Klausuren beizutragen vermochten.

Im Gegenteil, die AG's haben den eigenverantwortlichen Kandidaten einfach nur vom effektiven Lernen abgehalten, d.h. Klausuren nacharbeiten, Kommentare lesen etc.

Schade, dass das Amtsjahr wie ein Rückfall in die Grundschulzeit war.
 
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