Hallo Kollegen,
die Ansprüche einer DE-Patentanmeldung enthalten die Angaben "ca. 2 mm" und "nahezu senkrecht".
Der Prüfungsbescheid sagt, dass die Angaben unzulässig wären. Denn für den Fachmann würde sich jeweils nicht erschließen, wie groß der Bereich ist, für den Schutz beansprucht...