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Hallo zusammen,
gemäß §33 gibt es ja die angemessene Entschädigung nach Offenlegung. Nach §139 Absatz 2 gibt es den Schadensersatz nach Patenterteilung.
Sind dies die einzigen Möglichkeiten (unabhängig von weiteren Möglichkeiten nach §139) in den jeweligen Zeiträumen? Oder kann man den...