rvgprozessbevollmächtiger

  1. P

    Gebührenberechnung des Patentanwalts im Zivilprozess

    In einem Zivilprozess außerhalb des gewerblichen Rechtsschutzes (Einklagung von Gehaltsentschädigung) kann ein Patentanwalt als Prozessbevollmächtigter keine Gebühren verlangen weder nach PatAnwGebO noch nach RVG, richtig?
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