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Hallo zusammen,
in § 3 (2) PatG steht, dass als Stand der Technik auch die "nationalen Anmeldungen in der beim Deutschen Patent- und Markenamt ursprünglich eingereichten Fassung" gelten.
Folgende Annahme:
Es ist ein Teil aus einer Stammanmeldung ausgeschieden worden. Nun soll der ausgeschiedene...