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Mein Kanzleisitz ist in Deutschland, ein schweizer Unternehmen für das ich als Europ. Patentvertreter wenige Stunden pro Monat tätig bin, verlangt Rechnungsstellung in Schweizer Franken auf eine schweizer IBAN (CH XX yyyy). Die Dienstleisungen werden teilweise durch Teambesprechugen vorort in...
Ist ein laufendes Konto beim EPA eigentlich noch notwendig, nachdem jetzt die Zahlungsmethode Kreditkarte bzw. Überweisung besteht? Oder ist das laufende Konto noch für etwaige Gebührenerstattungen oder -rückzahlungen erforderlich?
Gruß
pak