Hallo zusammen,
folgende Frage zur Patentverletzung nach deutschem Recht:
Anspruch 1 des Patents betrifft ein Monomer.
Verletzt ein Polymer (aus dem Monomer, kein Copolomer) Anspruch 1 des Patents
- wortsinngemäß,
- äquivalent, oder
- mittelbar?
Ich bin auf Eure Meinungen hierzu gespannt...