Eigentlich kann ja nach Regel 36 EPÜ zu JEDER AHÄNGIGEN früheren europ. Patentanmeldung eine Teilanmeldung eingereicht werden.
Zum frühesten Zeitpunkt einer Teilanmeldung steht allerdings in
GRUBER/ADAM/HABERL: EUROPÄISCHES UND INTERNATIONALES PATENTRECHT, 6. AUFLAGE, 2008, Seite 65 das...