Hallo KT-Hero,
was Du schreibst hört sich ganz vernünftig an, aber auch Du belegst Deine Meinung nicht mit einerEntscheidung oder einer Literaturstelle. Ich habe die T 433/99 gefunden, die unter Punkt 4 der Entscheidungsgründe sagt, dass die "Augenwischerei" erlaubt ist. Und natürlich ist ein...