Amtsjahr kann nur zur Verkürzung der Ausbildungszeit verwendet werden, gilt nicht als Beschäftigungszeit. Amtsjahr muss dafür auch schon vor der EQE komplett absolviert sein, um angerechnet zu werden. Zum Prüfungstermin der EQE brauchst du also wenigstens 30 Monate.
Von der EPO Website...