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  1. B

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Nagel --> Kopf. Auch beim Rest stimme ich Deiner (eher moralisch-bewertenden, aber trotzdem sehr richtigen) Einschätzung voll zu.
  2. B

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Kann ich unter Kenntnis der Details ausschließen: Die Vergütung von H (Hochschule, §42 ArbnErfG!) ist um etwa einen Faktor 5 höher als die Vergütung von F für die gleiche Erfindungsmeldung. Kann man versuchen, hat P aber keinen Anreiz zu - siehe oben. Achso: Die 1000€ Wert der Erfindung sind...
  3. B

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Und damit sind wir beim Knackpunkt im fraglichen Fall. Tut mir leid, dass wir knapp 20 Beiträge gebraucht haben, um das herauszuarbeiten, meine Eingangsfrage war wohl nicht klar genug. Trotz der Einigung zwischen H, F und P, dass Ps Anteil von 10% 50:50 geteilt wird und F an H nur 95% der Werts...
  4. B

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Mal auf der Metaebene, weil ich nicht genau weiß, wohin Deine Argumente führen sollen. Ab meinem vorletzten Beitrag habe ich vor allem versucht, Eure Argumente kurz, aber korrekt zusammenzufassen. Deine Argumentation lässt mich glauben, dass Du glaubst, ich widerspräche Dir, ist aber nicht so...
  5. B

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Das war wohl blöd formuliert. Nach dem ArbnErfG darf der AG wohl die Erfindungsanteile seines AN in Anspruch nehmen. Ich meinte (in Bezug auf "Einmal das rechtliche Verhältnis zwischen den Miterfindern und ihren jeweiligen Dienstherren und zum anderen das Verhältnis zwischen den Dienstherren"...
  6. B

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Sehr interessant, vielen Dank. Darf ich kurz zusammenfassen? Asdevi stimmt meiner Intuition weitestgehend zu und findet es auch merkwürdig, dass 1. ein AG Erfinderanteile einer AN-Erfindung in Anspruch nehmen kann, die ihm rechtlich nicht zustehen, und 2. als Folge davon die Vergütung eines AN...
  7. B

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Vielen Dank, das verstehe ich. Ist nicht meine Lieblingslösung (ich bin D), aber die Erklärung kann ich jetzt nachvollziehen.
  8. B

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Vorweg: Vielen Dank. Das ist interessant. Ich kann nachvollziehen, wie man damit auch 90:10 kommt. Aber: Wie kann denn H in Anspruch nehmen, was ihr gar nicht zusteht? Die in Inanspruchnahme ist doch spätestens dann rückwirkend unwirksam, wenn klar ist, dass H und F sich einigen, dass Ihnen...
  9. B

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Tag zusammen, ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich nicht schon versucht hätte, mir die Frage selbst zu beantworten und nicht entsprechende Theorien hätte. Das Gegenteil ist der Fall, ich habe sogar eine sehr deutliche Tendenz (als Laie, wohlgemerkt). Trotzdem stelle ich die folgende...
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