Hi Gerd,
der Anmelder muß "verfahrensfähig", d.h. geschäftsfähig sein, ein Kind oder Jugendlicher ist daher durch seinen gesetzlichen Vertreter (Vermögenssorgeberechtigte) zu vertreten.
Die Vertretung durch einen Patentanwalt ist möglich, bedarf der Zustimmung der Eltern, da Vertrag zwischen...