Hallo zusammen,
nur nochmal zur Klarstellung: Offenlegungsschriften und Patentschriften sind nach dem Grundgedanken des § 5 Abs. 2 UrhG urheberrechtsfrei und können frei verwendet, insbesondere vervielfältigt werden (s. Benkhard PatG §23 RN 23). Allerdings mit der Einschränkung, daß die...