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  1. E

    Zulassung nach § 172 - vorübergehende Tätigkeit im Ausland?

    Hallo, hat jemand Erfahrung mit der Auslegung des § 172 PatAnwO im Bezug auf "eine Tätigkeit ausgeübt hat"? Kommt es bei diesen 8 bzw. 10 Jahren auch darauf an, ob diese vollständig in Deutschland stattfanden, oder ist Deutschland nur für "und noch ausübt" relevant? Danke!
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