Taiga-Wutz
Schreiber
Als erfahrener Prüfer in der Patentanwaltsprüfung bin ich auf folgenden Artikel auf LTO gestoßen.
Was hier für das juristische Staatsexamen ausgeführt wird, gilt meiner Erfahrung nach 1:1 auch für die mündliche Patentanwaltsprüfung. Teilweise sind das Selbstverständlichkeiten aber werden längst nicht von allen beherzigt. Besonders das "laute Denken" und das sprechen des Gutachtenstils:
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Was hier für das juristische Staatsexamen ausgeführt wird, gilt meiner Erfahrung nach 1:1 auch für die mündliche Patentanwaltsprüfung. Teilweise sind das Selbstverständlichkeiten aber werden längst nicht von allen beherzigt. Besonders das "laute Denken" und das sprechen des Gutachtenstils:
Mündliche Prüfung: Worauf kommt es den Prüfern an?
Juristische Grundlagen, Argumentation und Systemverständnis: Darauf kommt es Prüfern in der mündlichen Prüfung im Ersten Staatsexamen an.