pak
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
laut der Mitteilung Nr. 1/24 der Präsidentin des DPMA
muss ein Zusatzerklärung zur russischen Staatsangehörigkeit abgegeben werden. Kann die auch vom Vertreter unterzeichnet werden oder muss das der Anmelder/Antragsteller persönlich tun?
Gruß
pak
laut der Mitteilung Nr. 1/24 der Präsidentin des DPMA
DPMA | Mitteilung Nr. 1/24
Mitteilung Nr. 1/24 - der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts über die Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 24. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine...
www.dpma.de
muss ein Zusatzerklärung zur russischen Staatsangehörigkeit abgegeben werden. Kann die auch vom Vertreter unterzeichnet werden oder muss das der Anmelder/Antragsteller persönlich tun?
Gruß
pak