DE Erfahrungen Elternzeit/Elterngeld im Amtsjahr

pat-boot

Schreiber
Hallo Zusammen,

gibt es hier Erfahrungen hinsichtlich Elternzeit im Amtsjahr?

Die Fragen die sich mir aktuell stellen sind bspw.:
- Kann man im Amtsjahr 1-2 Monate Elternzeit nehmen, ohne dass die Ausbildung/das Amtsjahr unterbrochen wird? Es ist ja auch während der Elternzeit möglich bis 32h die Woche zu arbeiten.
- Lohnt es sich überhaupt während des Amtsjahres Elterngeld zu beziehen? Das wäre ja auf 1800€ gedeckelt, könnte ich also womöglich durch Kollegenarbeit mit verhältnismäßig wenig aufwand deutlich höhere Einkünfte erziehlen, oder ist das aufgrund der Arbeit beim DPMA/BPatG ohnehin kaum möglich?
- Wird in dieser Zeit überhaupt Elterngeld bezahlt? Man ist ja in keiner festen Anstellung mehr, aus der man sonst Lohn beziehen würde.

Erfahrungen hinsichtlich Elternzeit während der Ausbildung in der Kanzlei:
- Elternzeit wird ja explizit nicht auf die Ausbildung angerechnet. Um im normalen Turnus ins Amtsjahr gehen zu können, müsste ich also auf Elternzeit verzichten oder eben den Start ins Amtsjahr verschieben.

Gibt es in diesem Kontext vielleicht Erfahrungen dazu, wie es mit unbezahltem Urlaub (vllt. 2-3 Wochen) während der Ausbildung in der Kanzlei aussieht? Wird der Zeitraum des unbezahlten Urlaubs auf die Ausbildung angerechnet, muss der Arbeitgeber sowas bei der Kammer melden oder muss man darauf hoffen, dass sich der Arbeitgeber überhaupt darauf einlässt und das dann einfach nicht bei der Kammer meldet?

Vielen Dank schon mal für geteilte Erfahrungen und auch für Antworten auf nicht gestellte Fragen :)

Viele Grüße
Pat-Boot
 

bratwurst

Schreiber
Hallo Zusammen,

gibt es hier Erfahrungen hinsichtlich Elternzeit im Amtsjahr?

Die Fragen die sich mir aktuell stellen sind bspw.:
- Kann man im Amtsjahr 1-2 Monate Elternzeit nehmen, ohne dass die Ausbildung/das Amtsjahr unterbrochen wird? Es ist ja auch während der Elternzeit möglich bis 32h die Woche zu arbeiten.
- Lohnt es sich überhaupt während des Amtsjahres Elterngeld zu beziehen? Das wäre ja auf 1800€ gedeckelt, könnte ich also womöglich durch Kollegenarbeit mit verhältnismäßig wenig aufwand deutlich höhere Einkünfte erziehlen, oder ist das aufgrund der Arbeit beim DPMA/BPatG ohnehin kaum möglich?
- Wird in dieser Zeit überhaupt Elterngeld bezahlt? Man ist ja in keiner festen Anstellung mehr, aus der man sonst Lohn beziehen würde.

Erfahrungen hinsichtlich Elternzeit während der Ausbildung in der Kanzlei:
- Elternzeit wird ja explizit nicht auf die Ausbildung angerechnet. Um im normalen Turnus ins Amtsjahr gehen zu können, müsste ich also auf Elternzeit verzichten oder eben den Start ins Amtsjahr verschieben.

Gibt es in diesem Kontext vielleicht Erfahrungen dazu, wie es mit unbezahltem Urlaub (vllt. 2-3 Wochen) während der Ausbildung in der Kanzlei aussieht? Wird der Zeitraum des unbezahlten Urlaubs auf die Ausbildung angerechnet, muss der Arbeitgeber sowas bei der Kammer melden oder muss man darauf hoffen, dass sich der Arbeitgeber überhaupt darauf einlässt und das dann einfach nicht bei der Kammer meldet?

Vielen Dank schon mal für geteilte Erfahrungen und auch für Antworten auf nicht gestellte Fragen :)

Viele Grüße
Pat-Boot


Ich habe dir dazu eine PN geschickt.
Grüße
 

cotardious

BRONZE - Mitglied
Hallo,
- Kann man im Amtsjahr 1-2 Monate Elternzeit nehmen, ohne dass die Ausbildung/das Amtsjahr unterbrochen wird? Es ist ja auch während der Elternzeit möglich bis 32h die Woche zu arbeiten.
Nach Ansicht des DPMA / BPatG wäre bei 100% Elternzeit (auch für nur einen Monat) zu viel Fehlzeit vorhanden (auch wenn nur 3 Veranstaltungen im Monat stattfinden). Das würde dann bedeuten im nächsten Turnus (4 Monate später) mit der Ausbildung weiter zu machen. Ich kenne lediglich den Partnerschaftsbonus, wo die Grenze bei 32 h liegt, bin aber nicht vertraut damit, ob das DPMA / das BPatG das auf dem Schirm haben. Ich würde hier tatsächlich vorschlagen sich mit dem Ausbildungsreferat in Verbindung zu setzen und einmal anzufragen. Wenn ich ehrlich bin, würde ich mir aber nicht zu viel Hoffnung machen. Die Organisation des Amtsjahres ist insgesamt sehr unflexibel.

- Lohnt es sich überhaupt während des Amtsjahres Elterngeld zu beziehen? Das wäre ja auf 1800€ gedeckelt, könnte ich also womöglich durch Kollegenarbeit mit verhältnismäßig wenig aufwand deutlich höhere Einkünfte erziehlen, oder ist das aufgrund der Arbeit beim DPMA/BPatG ohnehin kaum möglich?
Der Arbeitsaufwand hält sich sehr in Grenzen. Man kann also schon nebenbei etwas schaffen, wobei man natürlich das Maximum von 15 Wochenstunden für die Nebentätigkeit beachten sollte und dass es irgendwann auch mit dem Lernen losgeht.

- Wird in dieser Zeit überhaupt Elterngeld bezahlt? Man ist ja in keiner festen Anstellung mehr, aus der man sonst Lohn beziehen würde.
Das hängt (glaube ich) davon ab, ob du in der Zeit bei deiner Nebentätigkeit angestellt bist oder freiberuflich arbeitest. Bei Anstellung könnte ggf. noch problematisch sein, ob deine Tätigkeit beim DPMA / BPatG als Haupttätigkeit betrachtet wird.

Ich hatte auch mit dem Gedanken gespielt Elternzeit während des Amtsjahres zu nehmen und habe mich dagegen entschieden. Insgesamt zu viele Fragezeichen und Unwägbarkeiten. Ich würde dir empfehlen eher den Eintritt ins Amtsjahr zu verschieben oder die Elternzeit danach nachzuholen.


Gibt es in diesem Kontext vielleicht Erfahrungen dazu, wie es mit unbezahltem Urlaub (vllt. 2-3 Wochen) während der Ausbildung in der Kanzlei aussieht? Wird der Zeitraum des unbezahlten Urlaubs auf die Ausbildung angerechnet, muss der Arbeitgeber sowas bei der Kammer melden oder muss man darauf hoffen, dass sich der Arbeitgeber überhaupt darauf einlässt und das dann einfach nicht bei der Kammer meldet?
Generell soll jeder 26 Monate mit 40 Wochenstunden und 30 Urlaubstagen / Jahr die Ausbildung absolvieren, um zum Amtsjahr zugelassen zu werden. Meines Erachtens nach müsste unbezahlter Urlaub daher ebenfalls gemeldet werden. Ob du und dein Arbeitgeber das bei einer verhältnismäßig geringen Zeit von 2-3 Wochen dann tatsächlich machen ist vielleicht eine andere Frage :) Wenn einer von euch es melden sollte, dann geh auf jeden Fall davon aus, dass dir Ausbildungszeit fehlt.

Viele Grüße
 
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