Aktueller Inhalt von rfrick

  1. R

    2. Klausur Lösungsvorschlag zur 2. Klausur vom 08.09.2010

    Bezüglich der örtlichen Zuständigkeit, im Ergebnis zwar richtig allerdings hat R in Wuppertal nicht seinen Wohnsitz sondern seine Niederlassung. Folglich glaube ich besonderer Gerichtsstand nach § 21 (1) ZPO...?!
  2. R

    2. Klausur Lösungsversuch 2. Hagen-Klausur 13.01.10

    also ich will da niemandem zu nahe treten aber so würde ich das ganze nicht machen. da sind einige schwächen drinnen: agbs zu prüfen ohne dass es agbs gibt ist m.e. nach wirklich überflüssig. zweitens, du kommst in der hauptfrage zum befund der nichtigkeit des gesamten darlehensvertrages...
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